Jahresrechnung Netzkosten
Gemäss Artikel 10 und 27 Absatz 4 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) ist die Jahresrechnung zu den Netzkosten zu veröffentlichen.
Gemäss Artikel 10 und 27 Absatz 4 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) ist die Jahresrechnung zu den Netzkosten zu veröffentlichen.