Aktuelle Projekte

Die ersten beiden EWN Sonnen Dächer sind zu 100% vergeben. Neue Dächer sind derzeit in Abklärung. Sollten Sie aber bereits jetzt Interesse an einem neuen EWN Sonnen Dach haben, dann füllen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular aus.

Gerne merken wir Ihr Interesse vor und informieren Sie, sobald ein EWN Sonnen Dach zur Verfügung steht

Erreichbar

Wie erwerbe ich einen Anteil an EWN Sonnen Dach?

  • Der Kunde kann sich an der PV-Anlage beteiligen, wenn er Sitz oder Wohnsitz im Versorgungsgebiet des EWN hat.

Prozessablauf zum Erwerb eines Anteils an EWN Sonnen Dach:

1. Wählen Sie das gewünschte EWN Sonnen Dach aus der Kartenübersicht aus.
2. Geben Sie die gewünschte Anteile (m2) an, die Sie reservieren möchten. Pro Person können max. 20 m2 reserviert werden.
3. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und lösen Sie die Bestellung aus, in dem Sie den AGB zustimmen.
4. EWN stellt Ihnen eine Bestellbestätigung zu.
5.

Sobald 80%  vom gewünschten EWN Sonnen Dach bestellt sind, wird die Anlage gebaut.

6. Als Gegenleistung wird dem Kunden nach der Inbetriebnahme eine feste Entschädigung* pro Jahr und m2 für die Laufzeit von 20 Jahren ausbezahlt. Dies geschieht unabhängig von der effektiven Stromproduktion.
6. Der Vertrag mit EWN kommt erst zustande, wenn der Kunde nach Bestätigung der Bestellung durch EWN den Rechnungsbetrag einbezahlt hat und somit 80% der Fläche finanziert sind.

 

* Wenn Sie Ihre Anteile als Alternative zur Ersatzabgabe bestellen, bekommen Sie keine Entschädigung.

 

FAQ zum EWN Sonnen Dach:

Was sind die Bedingungen für eine Teilnahme bei EWN Sonnen Dach in Nidwalden?

  • Sie können sich an der PV-Anlage beteiligen, wenn der Sitz oder Wohnsitz im Versorgungsgebiet des EWN liegt. Ein einzelner Kunde kann sich mit maximal 20 m2 an der PV- Anlage beteiligen.
  • Die Beteiligungsmöglichkeit steht auch juristischen Personen offen.

  • Ein Anteil am EWN Sonnen Dach besteht aus einem m2 der Photovoltaikpanelfläche.
  • Die Kosten können pro Anlage unterschiedlich sein, die Details sind beim jeweiligen Projekt ersichtlich. 

  • Die Vertragslaufzeit beträgt 20 Jahre.

  • Ein einzelner Kunde kann sich mit maximal 20 Anteilen (entspricht 20 m2) an der PV-Anlage beteiligen.

  • Der Vertrag zwischen EWN und dem Kunden kommt erst zu Stande, wenn der Kunde nach Bestätigung der Bestellung durch EWN den Rechnungsbetrag einbezahlt hat und 80% der Fläche finanziert sind. 

  • Wenn 80% der Anlage mittels Bestellungen finanziert sind, werden die Rechnungen verschickt.

  • Ein Wegzug aus dem Versorgungsgebiet ist möglich sofern EWN die aktuellen Kontaktdaten und Kontoangaben besitzt. 

  • Bei einem Umzug innerhalb des Versorgungsgebiets bleibt der Kunde weiterhin Vertragspartei und behält seine Rechte und Pflichten.

  • Nein
  • Die Laufzeit des Vertrags beträgt ab Inbetriebnahme der PV-Anlage 20 Jahre. Am Ende der Vertragsdauer wird der Vertrag ohne Weiteres aufgelöst. 

  • Die Dächer gehören dem jeweiligen Liegenschaftseigentümer, auf denen die PV-Anlagen realisiert werden. EWN schliesst dazu Dachnutzungsverträge mit den Eigentümern ab.

  • Die Anlage gehört dem EWN. EWN wird die Anlage selber betreiben und garantiert eine korrekte Abwicklung.

  • Der Anspruch auf Ausrichtung der Entschädigung besteht auch bei einem temporären Ausfall der Anlagen, oder wenn weniger produziert wird als geplant.
  • Bei einem Totalschaden der Anlage, ist EWN nicht verpflichtet, die Anlage wiederherzustellen. (vgl. dazu AGB Art. 14)

Ja, das EWN Sonnen Dach wird vom Kanton Nidwalden gemäss Energiegesetz des Kanton NW Art. 19a anerkannt. Bedingung ist, dass zwischen dem Bezüger und dem EWN ein schriftlicher Vertrag erstellt wird. EWN wird für diesen Zweck individualisierte Verträge, die den Anforderungen der Kantonalen Energieverordnung Art. 31 Ziff. b entsprechen, abschliessen.

Sie erreichen das EWN Sonnen Dach Team unter: 041 618 02 02 oder  

Sie erreichen das EWN Sonnen Dach Team unter: 041 618 02 02 oder