Gerne zeigen wir Ihnen, wie sich Ihre Rechnung im Detail zusammensetzt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Referenznummer, Rechnungsnummer, Zeitraum und Rechnungsdatum Der Zeitraum zeigt Ihnen die Periode, über welche der Strom abgerechnet wird. Dieser kann von der Messperiode abweichen. |
2 | Messpunkt und Objektbezeichnung Via Messpunkt, Objekt-ID bzw. Objektbezeichnung finden Sie Angaben, für welches Objekt die Stromrechnung gestellt wurde. |
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Kreisdiagramm blau = Energie, rot = Netznutzung, orange = Abgaben |
4 | Verbrauchsermittlung Aus der Verbrauchsermittlung können Sie entnehmen, wie viel Energie Sie zur jeweiligen Tages- oder Nachtzeit während der aufgeführten Messperiode verbraucht haben. Dieser kann vom Zeitraum abweichen. Die Zählernummer zeigt Ihnen die Nummer Ihres Stromzählers vor Ort an. |
5 | Betragsermittlung (Energie) Hier ist Ihr Stromprodukt aufgeführt. Hinweis für Haushalte und kleinere Gewerbe: Der Betrag für die durch das EWN gelieferte elektrische Energie setzt sich aus dem Grundpreis pro Monat sowie dem Normalpreis pro kWh zusammen. Bisher wurde der Grundpreis nur mit der Netznutzung verrechnet. Neu ist der Grundpreis in Energie und Netznutzung aufgeteilt. Die Gesamtsumme (CHF10.50) bleibt gleich. |
6 | Betragsermittlung (Netznutzung) Mit der Verrechnung der Netznutzung werden die Ausgaben für den Ausbau, die Betreibung und die Bewirtschaftung des gesamten Elektrizitätsnetzes gedeckt. Diese werden im Verhältnis zum Energieverbrauch berechnet. Die Netznutzung setzt sich aus Grundpreis pro Monat, Normalpreis, Sparpreis sowie bei Gewerbekunden aus Leistung und Blindenergie zusammen. Die Kosten für die Systemdienstleistung (SDL) werden von der Swissgrid AG erhoben und decken die Kosten für die Gewährleistung der Netzqualität und Versorgungssicherheit. |
7 | Betragsermittlung (Abgaben) Die Abgaben beinhalten die Leistungen an den Kanton Nidwalden für die Nutzung des öffentlichen Grundes. Die Bundesabgabe und der Netzzuschlag beinhalten die ökologische Sanierung der Wasserkraft und die Förderung erneuerbarer Energien. Sie werden ebenfalls im Verhältnis zum Energieverbrauch berechnet. |
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Rechnungsbetrag Bereits gestellte Teilrechnungen werden Ihnen, falls vorhanden, nach dem Zwischentotal abgezogen. |