FAQ
Eigenverbrauch
Wie funktioniert Eigenverbrauch?
Eigenverbrauch bedeutet, dass Sie Ihren selbst erzeugten Strom – etwa von einer PV-Anlage – direkt für deinen eigenen Bedarf nutzen, anstatt ihn ins öffentliche Netz einzuspeisen. Dies ist möglich bei einer PV-Anlage kleiner 30kVA.
Was passiert, wenn die PV-Anlage mehr Strom erzeugt als für den Eigenverbrauch notwendig ist?
Strom wird nicht immer dann verbraucht, wen die Solaranlage ihn erzeugt. Wenn die PV-Anlage mehr Strom liefert als benötigt, wird der Überschuss ins Stromnetz eingespiesen. Die Einspeisung wird gemäss Referenz-Marktpreis vergütet.
Wie funktioniert die Messung des Eigenverbrauchs?
Smart Meter von EWN übernehmen die Messung und Abrechnung des Stromverbrauchs.
Wie funktioniert die Messung im ZEV?
Ein Smart Meter von EWN misst den Gesamtverbrauch des ZEV (Hauptmessung). Die Messung der einzelnen Verbraucher erfolgt durch private Zähler innerhalb des ZEV.
Was ist ein virtueller Messpunkt?
Ein virtueller Messpunkt ist ein Messpunkt, der erforderlich ist, wenn an der Betrachtungsstelle für den Austausch des Energieflusses keine physische Messstelle vorhanden ist. Bei einem virtuellen Messpunkt werden die 15-Minuten-Lastgangdaten mehrerer physischer Messpunkte aggregiert.
Was ist ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)?
Ein vZEV ermöglicht es mehreren Verbrauchern und Produzenten sich virtuell zur gemeinsamen Nutzung von lokal erzeugtem Strom (wie z.B. Solarstrom) zusammenzuschlissen. Ein vZEV ist eine Erweiterung des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch. Es ermöglicht:
- Die virtuelle Verbindung von Gebäuden oder Standorten zur gemeinsamen Nutzung von lokal erzeugtem Strom.
- Die Nutzung des bestehenden Stromnetzes ohne zusätzliche bauliche Massnahmen.
- Die gemeinsame Nutzung von Energie, auch wenn die Teilnehmer geografisch getrennt sind.
- Die Teilnehmer müssen sich hinter demselben Netzanschlusspunkt befinden.
Was hat sich seit dem 1.1.2025 geändert?
Seit dem 1.1.2025 besteht die Möglichkeit zum virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV). Damit wird das bestehende Stromnetz genutzt, um den Eigenverbrauch mit Nachbarliegenschafen zu erhöhen.
Was ändert sich ab dem 1.1.2026?
Die mit dem Stromgesetz nach Art. 15 EnG eingeführte Änderung bei der Abnahme- und Vergütungspflicht muss per 1. Januar 2026 vollzogen werden. Die Vergütung reflektiert den Markt und ist kein Förderinstrument. Der VSE begrüsst die künftige Orientierung am Referenzmarktpreis und unterstützt die Netzbetreiber bei der rechtskonformen Umsetzung.
Mit dem Stromgesetz ergeben sich ab 2026 neu Möglichkeiten mit lokalen Energiegemeinschaften (LEG), um Solarstrom lokal zu vermarkten.
Was sind die wichtigsten rechtlichen Grundregeln?
Die rechtlichen Grundlagen des vZEV sind in mehreren Artikeln des schweizerischen Energierechts geregelt:
- Artikel 16 Absatz 1 des Energiegesetzes (EnG): ZEV dürfen die Anschlussleitungen des bestehenden Stromnetzes nutzen.
- Artikel 14 Absatz 3 der Energieverordnung (EnV): Details zu den Voraussetzungen für die Nutzung von Anschlussleitungen.
- Artikel 17a des Stromversorgungsgesetzes (StromVG): ZEV haben ein Anrecht auf den Einsatz von Smart Metern.
- Artikel 8a Absatz 5 der Stromversorgungsverordnung (StromVV): Ergänzende Bestimmungen zum Einsatz von Smart Metern.
Weitere Informationen und Details zur praktischen Umsetzung eines virtuellen ZEV sind im Handbuch zur Eigenverbrauchsregelung des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) zu finden.