Smart Meter -
die Umrüstung läuft

Dank den intelligenten Stromzählern profitieren Sie von einer zeitnahen und transparenten Verbrauchsanzeige.

Im Rahmen der Energiestrategie 2050 müssen schweizweit bis Ende 2027 mindestens 80 % aller Stromzähler durch Smart Meter ersetzt werden. In Nidwalden werden über 25’000 Stromzähler umgerüstet. Die Umrüstung startete im Sommer 2023, erfolgt gebietsweise und verläuft planmässig.

 

Einsparpotential erkennen
Dank dem Smart Meter sehen Sie jederzeit, wann Sie wieviel Strom nutzen. Dies wird Ihnen in unserem Kundenportal transparent angezeigt. Damit erkennen Sie Ihr Stromsparpotential viel einfacher.

Was genau ist
ein Smart Meter?

Der Smart Meter misst nicht nur, wie viel Strom verbraucht wurde, sondern auch, wann dieser verbraucht worden ist. Diese Daten werden vom Smart Meter über ein Kabel an den Smart Manager übermittelt, von wo sie aus der Ferne ausgelesen werden können. Eine Ablesung vor Ort entfällt somit.

Visualisierung im Kundenportal
Das EWN stellt den Kundinnen und Kunden diese Daten mit einer Visualisierung auf dem neuen Kundenportal und in einer App zur Verfügung. Damit wird zum Beispiel ersichtlich, um welche Uhrzeit der Stromverbrauch besonders hoch ist. So lassen sich Stromfresser einfacher aufdecken.

Auch misst der Smart Meter die Produktion von Stromerzeugern wie z.B. Solaranlagen. Dank diesen Daten können Sie Ihren Eigenverbrauch optimieren.

Vorteile der Smart Meter

  • Transparent

    Aktueller Energieverbrauch wird transparent ausgewiesen.

  • Online

    Stromverbrauch kann online abgerufen werden.

  • Sparpotenzial

    Energiesparpotenziale sind einfacher zu erkennen.

  • Fern-Ablesung

    Eine Ablesung vor Ort entfällt.

  • Keine Akonto-Rechnungen

    Akonto-Rechnungen entfallen.

FAQ
Allgemein

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein digitales, intelligentes Messgerät das den Stromverbrauch und die Stromproduktion misst und speichert. Der Smart Meter misst nicht nur, wie viel Strom verbraucht wurde, sondern auch zu welcher Zeit. Der Smart Meter wird vom EWN automatisch ausgelesen, womit das Zählerablesen vor Ort entfällt.

Weshalb müssen funktionierende Zähler ersetzt werden?

Die Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) des Bundes schreibt vor, dass bis Ende 2027 die Stromzähler mit einem intelligenten Messsystem auszurüsten sind. Um diese Vorgabe zu erreichen, werden die Zähler im Versorgungsgebiet vom EWN ab 2023 schrittweise ersetzt.

Weshalb benötigen Kundinnen und Kunden einen Smart Meter?

Die gesetzlichen Vorgaben der Stromversorgungsverordnung, Artikel 8a besagen, dass für das Messwesen und die Informationsprozesse bei den Endverbrauchern, Erzeugungsanlagen und Speichern  intelligente Messsysteme einzusetzen sind.

Welche Vorteile haben Sie als Kunde dank einem Smart Meter?

Die Zählerablesung vor Ort entfällt, was eine grosse Erleichterung für die Kunden und das EWN bedeutet. Auch bei einem Umzug kommt niemand mehr vor Ort, um den Zählerstand abzulesen. Die Stromrechnung basiert neu auf dem realen Verbrauch und Akontorechnungen entfallen. Online kann der tägliche Verbrauch auf dem EWN-Kundenportal eingesehen werden. Zukünftige Zählerwechsel werden ohne Stromunterbruch erfolgen.

Welchen Nutzen hat das EWN von einem Smart Meter?

Das EWN gewinnt Transparenz über die Energieflüsse im Netz. Dies ist für die Versorgungssicherheit von grosser Bedeutung, denn die dezentralen Stromeinspeisungen, zum Beispiel von Solaranlagen, nimmt stark zu. Das EWN erhält dank den Smart Meters Daten, über die Netzbelastung. Mit diesen Informationen können Investitionen ins Versorgungsnetz gezielter getätigt werden und so längerfristig Kosten gespart werden. Mit der Einführung von Smart Metering schafft das EWN die Grundlage für ein Smart Grid, ein intelligentes Stromnetz, das sich noch sicherer, leistungsfähiger und effizienter betreiben und planen lässt.

Verursacht die Datenübermittlung von Smart Meter eine zusätzliche Strahlenbelastung im Haus?

In jedem Haus entsteht niederfrequente, nichtionisierende Strahlung sowohl von den elektrischen Installationen wie auch beim Gebrauch von elektrischen Geräten. Hochfrequente, nichtionisierende Strahlung geht von Funkanwendungen wie WLAN, Schnurlostelefonen und Mobiltelefonen aus.

Das EWN setzt für die Kommunikation mit dem Smart Meter zwei Technologien ein. Die eine ist die PLC Kommunikation die versenden ihre Daten via Stromkabel. Messungen zeigen, dass die Abstrahlung bei der PLC-Kommunikation sehr gering ist und schon nach wenigen Zentimetern Distanz nicht mehr messbar sind.

Sofern die Smart Meter über das bestehende Mobilfunknetz kommunizieren, ist die Abstrahlung während der Kommunikation vergleichbar gering wie die eines Mobiltelefons während des Versendens einer SMS. Das EWN nutzt hauptsächlich die Powerline-Kommunikation. Im Einzelfall kann aber auch die Mobilefunktechnologie zum Einsatz kommen.

Kann der Smart Meter Störungen an elektrischen Geräten auslösen?

Es sind keine Störungen bekannt, die durch Zähler, die mit Mobilfunk oder mit der PLC-Kommunikation ausgelesen werden, verursacht wurden.

Kann mir das EWN mit dem Smart Meter den Strom ferngesteuert abstellen?

Nein, das ist mit den Smart Meter vom EWN nicht möglich.

Kann ich die Installation des Smart Meters verweigern?

Verteilnetzbetreiber sind gemäss dem Stromversorgungsgesetz verpflichtet, Smart Meter einzubauen. Das EWN startet den flächendeckenden Einbau der Smart Meter für ihre Kundinnen und Kunden im Jahr 2023. Insgesamt tauscht das EWN bis Ende 2027 über 25'000 Zähler aus. Es liegt somit nicht in der Verantwortung der Kundinnen und Kunden zu entscheiden, ob sie einen Smart Meter erhalten oder nicht.

Die rechtliche Grundlage zum Einsatz eines Smart Meters bzw. eines intelligenten Messsystems ergibt sich aus Stromversorgungsgesetz und -verordnung (Art. 17a Abs. 2 StromVG, Art. 8a und Art. 31e StromVV).

Datenschutz

Die Daten aus den Smart Metern unterliegen den Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz und zusätzlich den strengen Bedingungen der Stromversorgungsverordnung. Neben den Kunden hat nur der Netzbetreiber Zugriff auf die Smart Meter Messdaten. Diese werden verschlüsselt übertragen und unter einem Pseudonym abgespeichert. Die Daten lassen sich also nicht, ohne zusätzliche Informationen, einer bestimmten Person zuordnen.

Nur für die Abrechnung ist es erlaubt, Daten aus einem Smart Meter individuell für Kundinnen und Kunden auszuwerten. Rückschlüsse auf das Verhalten oder die An- und Abwesenheit einzelner Kundinnen und Kunden lassen sich damit nicht ziehen.

Eine missbräuchliche Nutzung der Daten ist somit ausgeschlossen. Kundinnen und Kunden hingegen können die Messdaten ihres Stromzählers einsehen und benutzen. Sie tun dies entweder direkt über die Schnittstelle Ihres Smart Meters oder über das EWN Kundenportal.

FAQ
Datenschutz

Welche Daten werden mit dem Smart Meter ausgelesen?

Primär werden über den Smart Meter Daten zu Ihrem Strombezug, für die Erstellung Ihrer Energie- und Netznutzungsrechnung, ausgelesen. Punktuell werden auch Daten wie Strom und Spannungswerte ausgelesen, die für die Netzplanung benötigt werden.

Wer ausser dem EWN erhält die aus dem Smart Meter ausgelesenen Daten?

Das EWN leitet Ihre Daten nur im Falle einer rechtlichen oder regulatorischen Grundlage und Pflicht an Dritte weiter.

Überwacht das EWN ihre Kunden?

Nein. Das EWN verwendet die aus dem Smart Meter ausgelesenen Daten zur Verrechnung von Energie und Netznutzung und zur regulatorischen Datenlieferung.

Wie sieht es mit der Datensicherheit aus?

Die Daten unterliegen den Datenschutzvorschriften des Bundes. Um die Datensicherheit bei der Übertragung der Daten zu gewährleisten, ist das EWN verpflichtet, ein intelligentes und zertifiziertes Messsystem einzusetzen. Dieses System erfüllt die gesetzlichen Datensicherheitsanforderungen. Dazu gehört auch eine verschlüsselte Übertragung der Daten.

FAQ
Montage

Wie erfolgt die Montage?

Der Wechsel vom bisherigen Zähler zum Smart Meter führt zu einem kurzen Stromunterbruch.

Empfindliche elektronische Geräte und Anlagen, wie zum Beispiel IT-Geräte, Unterhaltungselektronik, Liftaufzüge oder Alarmanlagen sollten sie vor dem Zählerwechsel ausschalten. Elektrische Geräte müssen sie so auslegen, dass sie einen Stromunterbruch (Ein-/Ausschaltung) unbeschadet überstehen.

Ein Stromunterbruch kann jederzeit entstehen. Für Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten infolge des Stromunterbruchs übernimmt das EWN keine Haftung.

Wie werde ich informiert?

Das EWN wird die betroffenen Kundinnen und Kunden jeweils frühzeitig persönlich über den bevorstehenden Zählerwechsel informieren.

Muss ich EWN Mitarbeitende für den Zählerwechsel ins Haus lassen?

Ja, für den Zählerwechsel müssen Sie der Monteurin oder dem Monteur Zutritt zum Zähler gewähren. Dabei kann es sich um Mitarbeitende vom EWN oder eines mit dem Zählerwechsel beauftragten Dienstleisters handeln. Das EWN ist Eigentümerin der Messinfrastruktur und hat aufgrund des gesetzlichen Auftrags sicherzustellen, dass die Zähler korrekt ausgewechselt bzw. installiert werden.
Die Mitarbeitenden vom EWN oder der beauftragte Dienstleister können sich auf Wunsch ausweisen.

Muss jemand zuhause sein beim Zählerwechsel?

Nein. Wenn der freie Zugang zum Zähler gewährleistet ist, muss niemand zu Hause sein. Ansonsten bitten wir Sie, dass uns der Zugang zum Zähler entweder durch Sie oder eine andere Person (z. B. Nachbarin) gewährleistet wird.

Wie lange dauert der Zählerwechsel?

Der Zählerwechsel dauert in der Regel zwischen 15 und 30 Minuten.

Muss der Zählerplatz angepasst werden?

Die Smart Meter passen auf den normierten Zählerplatz. In der Regel sind für den Einbau eines neuen Zählers keine baulichen Veränderungen rund um den Zählerschrank notwendig.

Anleitungen für die Ablesung der Smart Meter, die beim EWN im Einsatz sind:

Jetzt eigene Verbrauchsdaten
im Kundenportal anschauen.

Haben Sie Fragen zum Smart Metering?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Alexander Schuler
Projektleiter Smart Meter Systeme