Was ist eine LEG?
Ab 2026 können Stromproduzierende, Stromkonsumierende und Speicherbetreibende eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) gründen. In einer LEG teilen alle Mitglieder den selbst erzeugten, erneuerbaren Strom (LEG-Strom) miteinander. So kann Solarstrom beispielsweise in einem Quartier oder innerhalb einer Gemeinde gemeinschaftlich genutzt werden. Das stärkt die lokale Stromversorgung und fördert die Nutzung erneuerbarer Energien.
Wie ist das Verhältnis einer LEG zum EWN?
Innerhalb der LEG ist die Gemeinschaft für die Organisation und Abrechnung der Teilnehmenden selbst verantwortlich. Den Strombedarf, der nicht innerhalb der LEG gedeckt wird, stellt das EWN sicher. Die Teilnehmenden bleiben somit weiterhin Kundinnen und Kunden des EWN.
Vorteile einer LEG
- Überschüssiger Strom kann direkt innerhalb der LEG genutzt werden.
- Der Preis für LEG-Strom kann innerhalb der Gemeinschaft festgelegt werden.
- Reduziertes Netznutzungsentgelt für LEG-Strom (Rabatt bis zu 40 %, je nach Netztopologie).
- Die Reichweite von Energiegemeinschaften wird erhöht.
- Mit einer LEG lässt sich die Energiewende aktiv vorantreiben.

Selbst abrechnen
Sie möchten Ihre LEG eigenständig organisieren, betreiben und abrechnen? Das EWN stellt Ihnen dafür alle notwendigen Messdaten zur Verfügung. Die geltenden Konditionen für diese Grundleistungen finden Sie im Produktblatt Netznutzung.
EWN abrechnen lassen
Mit den Produkten QuartierStrom und GemeindeStrom übernimmt das EWN die Organisation, Abrechnung und den laufenden Betrieb Ihrer LEG zuverlässig und unkompliziert. Alle Konditionen und weiteren Informationen finden Sie im Produktblatt Dienstleistungen.
Voraussetzungen
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Örtliche Gegebenheit
Alle Teilnehmenden müssen sich im Versorgungsgebiet des EWN befinden und auf derselben Netzebene angeschlossen sein. Die maximale Ausdehnung der LEG richtet sich nach der Netztopologie und kann bis zur Gemeindegrenze reichen. Die Netztopologie ist die Art und Weise, wie die verschiedenen Netzebenen und Leitungen miteinander verbunden sind.
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Produktionsleistung
Die installierte Leistung der Erzeugungsanlagen muss mindestens 5 % der Anschlussleistung der LEG betragen.
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Smart Meter
Alle Teilnehmenden benötigen einen Smart Meter des EWN.
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Gemeinschaft
Eine Teilnahme an mehreren LEGs gleichzeitig ist nicht erlaubt. Die LEG benennt dem EWN eine Vertretung, die gesetzlich für administrative Aufgaben verantwortlich ist, wie zum Beispiel die Abrechnung des LEG-Stroms.
Anmeldeprozess
1. Erstauskunft
- Adresse in der LEG-Plattform eingeben → geeignete Liegenschaften werden angezeigt.
- Informationen zu Teilnehmenden, Netznutzungsentgelten und maximalem LEG-Gebiet werden bereitgestellt
2. Antrag stellen
- LEG-Betreibende: passende Teilnehmende finden und Gründung direkt auf der Plattform beantragen.
- LEG-Teilnehmende: vorhandene LEG’s einsehen und Beitrittsanfrage stellen.
3. Prüfung durch EWN
- EWN prüft die Voraussetzungen und meldet sich schriftlich.
- Innerhalb von drei Monaten müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Zeitraum werden auch die Zähler durch das EWN mit einem Smart Meter ersetzt, sollte dieser nicht bereits umgerüstet worden sein.
Keine passende LEG gefunden?
Falls Sie keine passende LEG in Ihrer Nähe finden, können Sie sich bequem auf die Warteliste setzen lassen. Sobald eine neue LEG in Ihrem Gebiet entsteht, werden Sie informiert und können bei Interesse beitreten.
