Die Entschädigung für die Stromproduktion
gliedert sich in zwei Entschädigungsarten:
- Den ökologischen Mehrwert für die Herkunftsnachweise (Bedingungen: Abnahmevertrag mit dem EWN und keine Subventionierung).
- Die physikalische Entschädigung für die Überschusslieferung des produzierten Stroms ins EWN-Stromnetz.
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Jasmin Glibanovic
Fachverantwortlicher Kundendienst Prozesse
