Zahlungsmöglichkeiten
Sie möchten die Rechnung nicht mehr über den Einzahlungsschein bezahlen? Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. E-Bill
Mit E-Bill empfangen Sie Ihre Rechnungen dort, wo Sie sie bezahlen – direkt in Ihrem E-Banking / E-Finance.
Sie bezahlen Ihre Rechnung mit wenigen Mausklicks. Dank E-Bill sparen Sie nicht nur Zeit, sondern erhalten auch keine Papierrechnungen mehr.
Melden Sie sich jetzt in Ihrem E-Banking / E-Finance für E-Bill vom EWN an. Dazu wählen Sie einfach das EWN als Rechnungssteller an.
Vorteile von E-Bill
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Einfach
Bei E-Bill entfällt das Abtippen von Referenznummern, Rechnungsbeträgen und Gutschriftkontos.
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Schnell
Ihre E-Bill prüfen und bezahlen Sie mit wenigen Mausklicks oder mobil auf Ihrem Telefon.
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Papierlos
E-Bill ist papierlos – das freut die Umwelt. Selbstverständlich können Sie Ihre E-Bill prüfen und als PDF-Dokument speichern.
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Kontrollierbar
Sie können jede E-Bill prüfen und freigeben oder bei Unstimmigkeiten ablehnen.
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Sicher
E-Bills werden geschützt übermittelt.
2. Direktbelastung von Ihrem Konto – mit LSV/Debit Direct
Wenn Sie Ihre Stromrechnung via Bank mittels Direktbelastung begleichen, erfolgt die Bezahlung automatisch, ohne Gebühren und erst nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen. Das gilt für die Dienstleistung des Debit Direct (DD) der PostFinance und für das Lastschriftverfahren (LSV) Ihrer Bank.
Weiterhin erhalten Sie Ihre Rechnung zur Kontrolle per Mail oder auf dem Postweg. Zudem wird Ihnen von Ihrer Bank eine Belastungsanzeige zur Information zugestellt. Stellen Sie Abweichungen oder Unklarheiten fest, haben Sie 30 Tage Widerspruchsrecht.
Wollen Sie von dieser Dienstleistung profitieren? Senden Sie das Belastungsermächtigungs-Formular ausgefüllt und unterschrieben an den im Formular angegebenen Empfänger.
Zahlungsstatus, Zahlungsaufschub, Zahlungsverzug
In unserem Kundenportal finden Sie den aktuellen Zahlungsstatus und Ihre Rechnung als PDF.
Wünschen Sie einen Zahlungsaufschub oder möchten Sie die Rechnung in Raten begleichen? Bitte kontaktieren Sie uns vor Ablauf der Zahlungsfrist, damit keine Mahngebühren entstehen und gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann. Gerne geben wir Ihnen auch weitere Auskünfte zu einer Zahlungserinnerung oder einer Mahnung.