Home > Privatkunden > Netz > Smart Meter

Smart Meter: Rollout

Mit der Einführung der Smart Meter schafft das EWN die Grundlage für die Digitalisierung des Stromnetzes. Durch die Annahme der Energiestrategie 2050 am 21. Mai 2017 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, die aktuellen Stromzähler mit intelligenten Zählern, sogenannten Smart Metern, zu ersetzen. Die
Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) schreibt vor, dass bis Ende 2027 die herkömmlichen Stromzähler zu ersetzen sind.

Das EWN hat mit dem flächendeckenden Einbau der Smart Meter im Versorgungsgebiet begonnen. Bis Ende 2027 werden so über 25'000 Zähler auf intelligente Stromzähler umgerüstet. 


 

Was genau ist Smart Meter?

Der Smart Meter misst nicht nur, wie viel Strom verbraucht wurde, sondern auch, wann dieser verbraucht worden ist. Zusätzlich verfügen die Smart Meter über ein Kommunikationsmodul, damit sie aus der Ferne ausgelesen werden können. Eine Ablesung vor Ort entfällt somit.

Das EWN wird ihren Kunden diese Daten mit einer Visualisierung auf einem neuen Kundenportal und in einer App zur Verfügung stellen. Damit wird zum Beispiel ersichtlich, um welche Uhrzeit der Stromverbrauch besonders hoch ist. So lassen sich Stromfresser entdecken.

Auch misst der Smart Meter die Produktion von Stromerzeugern wie z.B. Solaranlagen. Dank diesen Daten können Kunden ihren Eigenverbrauch optimieren.

Vorteile der Smart Meter:

Hier finden Sie die gesammelten Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um das Schweizer Stromnetz, erstellt vom VSE (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen).

Transparent:

Aktueller Energieverbrauch wird transparent ausgewiesen.

Online:

Stromverbrauch kann online abgerufen werden.

Sparpotenzial:

Energiesparpotenziale sind einfacher zu erkennen.

Fern-Ablesung:

Eine Ablesung vor Ort entfällt.

Keine Akonto-Rechnungen:

Akonto-Rechnungen entfallen.

Allgemeine Fragen

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein digitales, intelligentes Messgerät das der Stromverbrauch und die Stomproduk-tion misst und speichert. Der Smart Meter misst nicht nur, wie viel Strom verbraucht wurde, sondern auch zu welcher Zeit. Der Smart Meter wird vom EWN automatisch ausgelesen, womit das Zählerablesen vor Ort entfällt.

Die Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) des Bundes schreibt vor, dass bis Ende 2027 die Stromzähler mit einem intelligenten Messsystem auszurüsten sind. Um diese Vorgabe zu erreichen, werden die Zähler im Versorgungsgebiet vom EWN ab 2023 schrittweise ersetzt.

Die gesetzlichen Vorgaben der Stromversorgungsverordnung, Artikel 8a besagen, dass für das Messwesen und die Informationsprozesse bei den Endverbrauchern, Erzeugungsanlagen und Speichern  intelligente Messsysteme einzusetzen sind.

Die Zählerablesung vor Ort entfällt, was eine grosse Erleichterung für die Kunden und das EWN bedeutet. Auch bei einem Umzug kommt niemand mehr vor Ort, um den Zählerstand abzulesen. Die Stromrechnung basiert neu auf dem realen Verbrauch und Akontorechnungen entfallen. Online kann der tägliche Verbrauch auf unserem Kundenportal eingesehen werden. Zukünftige Zählerwechsel werden ohne Stromunterbruch erfolgen.

Das EWN gewinnt Transparenz über die Energieflüsse im Netz. Dies ist für die Versorgungssicherheit von grosser Bedeutung, denn die dezentralen Stromeinspeisungen, zum Beispiel von Solaranlagen, nimmt stark zu. Das EWN erhält dank den Smart Meters Daten, über die Netzbelastung. Mit diesen Informationen können Investitionen ins Versorgungsnetz gezielter getätigt werden und so längerfristig Kosten gespart werden. Mit der Einführung von Smart Metering schafft das EWN die Grundlage für ein Smart Grid, ein intelligentes Stromnetz, das sich noch sicherer, leistungsfähiger und effizienter betreiben und planen lässt.

In jedem Haus entsteht niederfrequente, nichtionisierende Strahlung sowohl von den elektrischen Installationen wie auch beim Gebrauch von elektrischen Geräten. Hochfrequente, nichtionisierende Strahlung geht von Funkanwendungen wie WLAN, Schnurlostelefonen und Mobiltelefonen aus.

Das EWN setzt für die Kommunikation mit dem Smart Meter zwei Technologien ein. Die eine ist die PLC Kommunikation die versenden ihre Daten via Stromkabel. Messungen zeigen, dass die Abstrahlung bei der PLC Kommunikation sehr gering ist und schon nach wenigen Zentimetern Distanz nicht mehr messbar.

Sofern die Smart Meter über das bestehende Mobilfunknetz kommunizieren, ist die Abstrahlung während der Kommunikation vergleichbar gering wie die eines Mobiltelefons während des Versendens einer SMS. Das EWN nutzt hauptsächlich die Powerline Kommunikation. Im Einzelfall kann aber auch die Mobilefunktechnologie zum Einsatz kommen.

Es sind keine Störungen bekannt, die durch Zähler, die mit Mobilfunk oder mit der PLC Kommunikation ausgelesen werden, verursacht wurden.

Verteilnetzbetreibende sind gemäss dem Stromversorgungsgesetz verpflichtet, Smart Meter einzubauen. Das EWN startet den flächendeckenden Einbau der Smart Meter für ihre Kundinnen und Kunden im Jahr 2023. Insgesamt tauscht das EWN bis Ende 2027 über 25'000 Zähler aus. Es liegt somit nicht in der Verantwortung der Kundinnen und Kunden zu entscheiden, ob sie einen Smart Meter erhalten oder nicht.
Die rechtliche Grundlage zum Einsatz eines Smart Meters bzw. eines intelligenten Messsystems ergibt sich aus Stromversorgungsgesetz und -verordnung (Art. 17a Abs. 2 StromVG, Art. 8a und Art. 31e StromVV).

Datenschutz

Die Daten aus den Smart Metern unterliegen den Vorschriften des Bundesgesetzes über den Daten-
schutz und zusätzlich den strengen Bedingungen der Stromversorgungsverordnung. Neben den Kun-
den/-innen hat nur der Netzbetreiber Zugriff auf die Smart Meter Messdaten. Diese werden verschlüsselt übertragen und unter einem Pseudonym abgespeichert. Die Daten lassen sich also nicht, ohne zusätzliche Informationen, einer bestimmten Person zuordnen.

Nur für die Abrechnung ist es erlaubt, Daten aus einem Smart Meter individuell für Kunden/-innen auszuwerten. Rückschlüsse auf das Verhalten oder die An- und Abwesenheit einzelner Kunden/-innen lassen sich damit nicht ziehen.

Eine missbräuchliche Nutzung der Daten ist somit ausgeschlossen. Kunden hingegen können die Messdaten ihres Stromzählers einsehen und benutzen. Sie tun dies entweder direkt über die Schnittstelle Ihres Smart Meters oder über das EWN Kundenportal. 
 

Welche Daten werden mit dem Smart Meter ausgelesen?

Primär werden über den Smart Meter Daten zu Ihrem Strombezug, für die Erstellung Ihrer Energie- und Netznutzungsrechnung, ausgelesen. Punktuell werden auch Daten wie Strom und Spannungswerte ausgelesen, die für die Netzplanung benötigt werden.

Das EWN leitet Ihre Daten nur im Falle einer rechtlichen oder regulatorischen Grundlage und Pflicht an Dritte weiter.

Nein. Das EWN verwendet die aus dem Smart Meter ausgelesenen Daten zur Verrechnung von Energie und Netznutzung und zur regulatorischen Datenlieferung.

Die Daten unterliegen den Datenschutzvorschriften des Bundes. Um die Datensicherheit bei der Übertragung der Daten zu gewährleisten, ist das EWN verpflichtet, ein intelligentes und zertifiziertes Messsystem einzusetzen. Dieses System erfüllt die gesetzlichen Datensicherheitsanforderungen. Dazu gehört auch eine verschlüsselte Übertragung der Daten.

Montage

Wie erfolgt die Montage?

Der Wechsel vom bisherigen Zähler zum Smart Meter führt zu einen kurzen Stromunterbruch.

Empfindliche elektronische Geräte und Anlagen, wie zum Beispiel IT-Geräte, Unterhaltungselektronik, Liftaufzüge oder Alarmanlagen sollten sie vor dem Zählerwechsel ausschalten. Elektrische Geräte müssen sie so auslegen, dass sie einen Stromunterbruch (Ein-/Ausschaltung) unbeschadet überstehen.

Ein Stromunterbruch kann jederzeit entstehen. Für Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten infolge des Stromunterbruchs übernimmt das EWN keine Haftung.

Das EWN wird die betroffenen Kundinnen und Kunden jeweils frühzeitig persönlich über den bevorstehenden Zählerwechsel informieren.

Ja, für den Zählerwechsel müssen sie der Monteurin oder dem Monteur Zutritt zum Zähler gewähren. Dabei kann es sich um Mitarbeitende vom EWN oder eines mit dem Zählerwechsel beauftragten Dienstleisters handeln. Das EWN ist Eigentümerin der Messinfrastruktur und hat aufgrund des gesetzlichen Auftrags sicherzustellen, dass die Zähler korrekt ausgewechselt bzw. installiert werden.

Die Mitarbeitenden vom EWN oder der beauftragte Dienstleister können sich auf Wunsch ausweisen.

Nein. Wenn der freie Zugang zum Zähler gewährleistet ist, muss niemand zu Hause sein. Ansonsten bitten wir sie, dass uns der Zugang zum Zähler entweder durch sie oder eine andere Person (z. B. Nachbarin) gewährleistet wird.

Der Zählerwechsel dauert in der Regel zwischen 15 und 30 Minuten.

Die Smart Meter passen auf den normierten Zählerplatz. In der Regel sind für den Einbau eines neuen Zählers keine baulichen Veränderungen rund um den Zählerschrank notwendig.

Kontakt

 

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen unter kundendienst@ewn.ch oder unter der Telefonnummer 041 618 02 02 gerne zur Verfügung.

Ihr EWN Team