Beiträge und Sponsoring
Gerne unterstützen wir Institutionen oder Vereine mit Sitz oder Aktivitäten in unserem Versorgungsgebiet. Dabei gilt es, ein paar Grundsätze zu beachten, welche die Rahmenbedingungen für alle Bereiche regeln:
- Alle Gesuche sind grundsätzlich schriftlich dem EWN einzureichen. Sie werden von den zuständigen Gremien behandelt und schriftlich beantwortet.
- Alle Aktivitäten sollen grundsätzlich im direkten Versorgungsgebiet des EWN stattfinden.
- Zur Wahrung der politischen Neutralität des Unternehmens werden politische Aktivitäten nicht unterstützt.
Wer wird unterstützt
Wir unterstützen Vereine und Institutionen, welche ihren Sitz im direkten Versorgungsgebiet des EWN haben. Dabei legen wir grossen Wert auf eine Gleichbehandlung ähnlich gelagerter Anträge.
Werbemittel / Werbeträger
Das EWN schaltet vorzugsweise Inserate in Programmheften, Festführern und dergleichen oder tritt mittels Bandenwerbung am Austragungsort in Erscheinung.
Werbeartikel
Das EWN verfügt über eine begrenzte Anzahl an Werbeartikeln, welche für Tombola-Zwecke und ähnliches eingesetzt werden können.
Fehlende Werbeplattform
Wo keine Plattform für Werbezwecke gegeben wird, leistet das EWN höchstens einen symbolischen Zustupf im Umfang von maximal CHF 50.-.
Gesuchstellung: Grundsätzliches
Beitragsgesuche müssen immer schriftlich eingereicht werden. Wir legen Wert darauf, gute Kontakte zu den Gesuchstellern zu pflegen. Unpersönliche, nicht unterzeichnete Anfragen per Mail oder Brief (Massensendungen) werden nicht unterstützt.
Gesuchstellung
Gesuche sind an folgende Adresse zu richten:
Kantonales Elektrizitätswerk Nidwalden
Sponsoring
Wilgasse 3, Oberdorf
Postfach
6371 Stans