Gerne unterstützen wir Institutionen oder Vereine mit Sitz oder Aktivitäten in unserem Versorgungsgebiet. Dabei gelten Grundsätze, welche die Rahmenbedingungen für eine Beitragssprechung regeln:
Wir unterstützen Vereine und Institutionen, welche ihren Sitz oder ihre Aktivitäten im direkten Versorgungsgebiet des EWN haben. Dabei legen wir grossen Wert auf eine Gleichbehandlung ähnlich gelagerter Anträge.
Das EWN schaltet vorzugsweise Inserate in Programmheften, Festführern und dergleichen oder tritt mittels Bandenwerbung am Austragungsort in Erscheinung.
Das EWN verfügt über eine begrenzte Anzahl an Werbeartikeln, welche für Tombola-Zwecke und ähnliches eingesetzt werden können.
Wo keine Plattform für Werbezwecke gegeben wird, leistet das EWN höchstens einen symbolischen Zustupf im Umfang von maximal CHF 50.-.
Beitragsgesuche müssen immer schriftlich eingereicht werden. Wir legen Wert darauf, gute Kontakte zu den Gesuchstellern zu pflegen. Unpersönliche, nicht unterzeichnete Anfragen per Mail oder Brief (Massensendungen) werden nicht unterstützt.
Gesuche sind an folgende Adresse zu richten:
Kantonales Elektrizitätswerk Nidwalden
Sponsoring
Wilgasse 3, Oberdorf
Postfach
6371 Stans
info@ewn.ch