FAQ Solar

Eigenverbrauch

Was sind die wichtigsten rechtlichen Grundregeln?

Die rechtlichen Grundlagen des vZEV sind in mehreren Artikeln des schweizerischen Energierechts geregelt:

  • Artikel 16 Absatz 1 des Energiegesetzes (EnG): ZEV dürfen die Anschlussleitungen des bestehenden Stromnetzes nutzen.
  • Artikel 14 Absatz 3 der Energieverordnung (EnV): Details zu den Voraussetzungen für die Nutzung von Anschlussleitungen.
  • Artikel 17a des Stromversorgungsgesetzes (StromVG): ZEV haben ein Anrecht auf den Einsatz von Smart Metern.
  • Artikel 8a Absatz 5 der Stromversorgungsverordnung (StromVV): Ergänzende Bestimmungen zum Einsatz von Smart Metern.

Weitere Informationen und Details zur praktischen Umsetzung eines virtuellen ZEV sind im Handbuch zur Eigenverbrauchsregelung des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) zu finden.

Eigenverbrauchsregelung 2024 - Handbuch des VSE

Was ändert sich ab dem 1.1.2026?

Die mit dem Stromgesetz nach Art. 15 EnG eingeführte Änderung bei der Abnahme- und Vergütungspflicht muss per 1. Januar 2026 vollzogen werden. Die Vergütung reflektiert den Markt und ist kein Förderinstrument. Der VSE begrüsst die künftige Orientierung am Referenzmarktpreis und unterstützt die Netzbetreiber bei der rechtskonformen Umsetzung.

weitere Infos

Mit dem Stromgesetz ergeben sich ab 2026 neu Möglichkeiten mit lokalen Energiegemeinschaften (LEG), um Solarstrom lokal zu vermarkten.

Was hat sich seit dem 1.1.2025 geändert?

Seit dem 1.1.2025 besteht die Möglichkeit zum virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV). Damit wird das bestehende Stromnetz genutzt, um den Eigenverbrauch mit Nachbarliegenschafen zu erhöhen.

Was ist ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)?

Ein vZEV ermöglicht es mehreren Verbrauchern und Produzenten sich virtuell zur gemeinsamen Nutzung von lokal erzeugtem Strom (wie z.B. Solarstrom) zusammenzuschlissen. Ein vZEV ist eine Erweiterung des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch. Es ermöglicht:

  • Die virtuelle Verbindung von Gebäuden oder Standorten zur gemeinsamen Nutzung von lokal erzeugtem Strom.
  • Die Nutzung des bestehenden Stromnetzes ohne zusätzliche bauliche Massnahmen.
  • Die gemeinsame Nutzung von Energie, auch wenn die Teilnehmer geografisch getrennt sind.
  • Die Teilnehmer müssen sich hinter demselben Netzanschlusspunkt befinden.

Was ist ein virtueller Messpunkt?

Ein virtueller Messpunkt ist ein Messpunkt, der erforderlich ist, wenn an der Betrachtungsstelle für den Austausch des Energieflusses keine physische Messstelle vorhanden ist. Bei einem virtuellen Messpunkt werden die 15-Minuten-Lastgangdaten mehrerer physischer Messpunkte aggregiert.

SonnenDach

An wen kann ich mich wenden, wenn ich über die FAQ hinaus weitere Fragen habe?

Sie erreichen das EWN Sonnen Dach Team unter: 041 618 02 02 oder sonnendach@ewn.ch

Wird das EWN Sonnen Dach vom Kanton Nidwalden als Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage anerkannt?

Ja, das EWN Sonnen Dach wird vom Kanton Nidwalden gemäss Energiegesetz des Kanton NW Art. 19a anerkannt. Bedingung ist, dass zwischen dem Bezüger und dem EWN ein schriftlicher Vertrag erstellt wird. EWN wird für diesen Zweck individualisierte Verträge, die den Anforderungen der Kantonalen Energieverordnung Art. 31 Ziff. b entsprechen, abschliessen.

Was passiert, wenn die PV-Anlage kaputt geht, temporär defekt ist oder weniger produziert als geplant?

Der Anspruch auf Ausrichtung der Entschädigung besteht auch bei einem temporären Ausfall der Anlagen, oder wenn weniger produziert wird als geplant.

Wem gehört die PV-Anlage?

Die Anlage gehört dem EWN. EWN wird die Anlage selber betreiben und garantiert eine korrekte Abwicklung.

Wem gehört das Dach, von dem ich Strom beziehe?

Die Dächer gehören dem jeweiligen Liegenschaftseigentümer, auf denen die PV-Anlagen realisiert werden. EWN schliesst dazu Dachnutzungsverträge mit den Eigentümern ab.