FAQ Wärme

Wärme

Wie verhält es sich mit den Reservationskosten im Anschlussvertrag?

Im Grundsatz:

Die Anlage ist technisch bedingt in ihrer Leistung limitiert. Das EWN hat zum Ziel, die Anlage maximal auszulasten. Sollte dies gelingen hätten Kunden, welche die Anschlussleistung nicht reservieren, das Nachsehen. D.h. das EWN wäre dann technisch zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage Wärme zu liefern. Der Kunde müsste sich gedulden, bis wieder freie Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Wie hoch ist das Risiko für den Kunden:

Stand heute hat das EWN ca. die Hälfte der technisch möglichen max. Leistung verkauft.

Für kleine Kunden (<20kW) ist das Risiko eher klein. Durch kontinuierliche Betriebsoptimierungen müsste eine derart kleine zusätzliche Last imöglich sein.

Bei Grosskunden ist es sinnvoll, die Leistung zu reservieren.

Wann bekommt der Kunde die erste Rechnung (Anschlussgebühren)?

Der Anschlusskostenbeitrag wird fällig, sobald der Fernwärmenetzanschluss vollständig erstellt und abgenommen ist.

Gibt es einen Förderbeitrag wenn der Anschluss ins Grundstück oder Gebäude geführt wird?

Nein, der Förderbeitrag wird erst ausbezahlt, sobald die alte Heizung demontiert und der Fernwärmeanschluss in Betrieb ist.

Ist die Energielieferung auch im Sommer gewährleistet?

Ja, die Wärmelieferung ist das ganze Jahr gewährleistet, um im Sommer die Erzeugung des Brauchwarmwassers sicherzustellen.

Wieso kann anstelle von heissem Wasser nicht einfach Seewasser zu den Häusern geführt werden, wenn es in den erschlossenen Liegenschaften ohnehin neue Wärmetauscher benötigt?

Wenn zu den Liegenschaften anstelle des heissen Wassers lediglich Seewasser zugeführt würde, würde es in den einzelnen Objekten jeweils eine Wärmepumpe zur dezentralen Wärmeerzeugung benötigen.

Bis wann sind die notwendigen Fernwärmeleitungen in den Strassen (Kanalisationen) zu den Hausanschlüssen fertig gestellt?

Es ist in Buochs und Hergiswil geplant mit der Wärmelieferung im 2027 zu starten, d.h. die Verteilleitungen sowie Kundenanschlüsse müssen bis dahin gebaut sein.

Ab welchem Zeitpunkt werden die Förderbeiträge ausbezahlt?

Für die Auszahlung des Förderbeitrags muss die alte Heizung demontiert und der Fernwärmeanschluss in Betrieb sein. Als Beweis muss die Schlussrechnung (worauf der Heizungsrückbau ersichtlich ist) eingereicht werden. Danach werden die Fördergelder ausbezahlt.

Wie setzt sich der Förderbeitrag zusammen?

Der Förderbeitrag setzt sich aus einem Fixbetrag und ein Betrag pro kW zusammen. Beide Beträge werden jährlich angepasst.

Förderbeitrag 2025: CHF 4'800.- plus CHF 360.- pro kW Anschlussleistung

Weitere Infos

Wird die Fernwärme für das Brauchwarmwasser oder zum Heizen eingesetzt?

Sowohl als auch. Das Wasser bzw. die Wärmeenergie kann nach dem Plattenwärmetauscher für die Fussbodenheizung oder für die Radiatoren sowie für das Erwärmen des Brauchwarmwasserspeichers genutzt werden.

Ich habe ein dezentrales Brauchwassersystem bzw. Brauchwarmwasser. Kann ich trotzdem Fernwärme beziehen?

Ja, aber es müssen einige Anpassungen vorgenommen werden. D. h. es muss ein zentraler Brauchwarmwasserspeicher eingebaut und das Warmwasser über neue Leitungen zu den dezentralen Verteilungen geführt werden.

Ich habe einen dezentralen Wohnungsboiler. Wie wird die Wärme verteilt?

Die Wärme wird über das Leitungsnetz  des Brauchwarmwassers  bzw. über das Verteilsystem verteilt.

Wie hoch sind die Kosten von Massnahmen gegen Quaggamuscheln bei der Erstellung und später im Unterhalt der Seewasserfassung?

Diese Kosten sind beim Projekt und in der Betriebsphase einkalkuliert.

Wer trägt die allfälligen Mehrkosten bei der Beseitigung von Quaggamuscheln (Reinigung der Rohre im See)?

Es entstehen keine Mehrkosten im Betrieb. Die Unterhaltkosten wurden von Anfang an im Projekt berücksichtigt und gehen zu Lasten SEEWN.

Wird die Wasserentnahme speziell gegen Gefahr von Quaggamuscheln konzipiert?

Es wird ein leicht zu reinigender Seiher (Ansaugkorb) verwendet, welcher bei Bedarf auch schnell an die Oberfläche geholt und revidiert werden kann. Mittels Molchungen (spezielles Reinigungssystem) werden die Seeleitungen sauber gehalten.

Welche konkreten Massnahmen trifft das SEEWN gegen die Quaggamuscheln im See?

Es werden ein Reinigungssystem (Molchung) und spezielle Rückspülfilter eingebaut, um die bauliche und anlagentechnische Infrastruktur im See und an Land vor Quaggamuscheln zu schützen.

Was ist, wenn ich schon früher eine neue Heizlösung benötige?

Das EWN will auf dem Weg bis zur ersten Wärmelieferung im Jahr 2027 möglichst alle Kunden mitnehmen und unterstützt daher auch temporäre Überbrückungslösungen. Wenn die beiden Verträge mit EWN unterzeichnet sind, dann sind mit Rücksprache mit dem Kanton Nidwalden temporäre Überbrückungslösungen erlaubt.

Welches Temperaturniveau deckt der Wärmeverbund ab?

Der Wärmeverbund SEEWN Hergiswil deckt das ganze Temperaturniveau für Heizen und Brauchwarmwasser im Bereich Wohnen ab. Dies heisst, dass sowohl Fussbodenheizungen bei ca. 35°C wie auch Radiatoren mit 45°C – 60°C und Brauchwarmwasser mit ca. 60 – 65°C über das ganze Jahr abgedeckt werden können.

Wie hoch wird die Gesamtkapazität sein?

Die Gesamtkapazität wird darauf ausgelegt, dass alle Liegenschaften mit unterzeichnetem Anschluss- und Wärmeliefervertrag innerhalb des Perimeters angeschlossen werden können. Zudem werden gewisse Reserven für ein mögliches Ausbaupotential eingerechnet.

Kann die Anschlussleistung im Nachhinein angepasst werden?

Die Anschlussleistung weist für den Kunden eine vorteilhafte Flexibilität auf. Bei einer Erhöhung kann diese einfach nachbestellt werden. Bei einer Verkleinerung kann diese reduziert werden, wenn die frei werdende Leistung an andere Kunden verkauft werden kann.

Ist die Perimetergrenze und Leitungsführung fix?

Die aktuellen Grenzen sind eine Annahme aus der Planung inkl. der Berücksichtigung gewisser natürlicher Hindernisse (u.a. grössere Bäche). Diese Grenzen können  bei aktuellem Kundeninteresse ausgeweitet werden. Die Leitungsführung ist ebenfalls zum aktuellen Stand eine Annahme aus der Planung, die sich an der Energiedichte und dem Interesse aus dem Umfrageformular ableitet. Die gebauten Leitungen orientieren sich dann gemäss den zugesagten Anschlüssen und dem Ausbaupotential.

Kann ich meine Ölheizung bei einem Ausfall eins zu eins ersetzen?

Nein. Gemäss dem revidierten Energiegesetz vom Kanton Nidwalden muss eine von 11 Standardlösungen umgesetzt werden:

  1. Thermische Sonnenkollektoren für die Wassererwärmung Solaranlage: Mindestfläche 2% der Energiebezugsfläche
  2. Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeuger und ein Anteil an erneuerbarer Energie für Warmwasser
  3. Wärmepumpe mit Erdsonde, Wasser oder Aussenluft Elektrisch angetriebene Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser
  4. Mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe. Für Heizung und Warmwasser ganzjährig, entweder monovalent oder bivalent mit mindestens 50% des Leistungsbedarfs und einem Wirkungsgrad von mindestens 120%.
  5. Fernwärmeanschluss. Anschluss an ein Netz mit Wärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien
  6. Wärmekraftkopplung Elektrischer Wirkungsgrad mindestens 25% und für mindestens 60% des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser
  7. Warmwasserwärmepumpe mit Photovoltaikanlage. Wärmepumpenboiler und Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Wp/m2 Energiebezugsfläche
  8. Ersatz der Fenster entlang der thermischen Gebäudehülle. U-Wert bestehende Fenster mindestens 2.0 W/m2K und U-Wert Glas neue Fenster höchstens 0.7 W/m2K
  9. Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach U-Wert bestehende Fassade/Dach/Estrichboden mindestens 0.6 W/m2K und U-Wert neue Fassade/Dach/Estrichboden höchstens 0.2 W/m2K, Fläche mindestens 0.5 m2 pro m2 Energiebezugsfläche
  10. Grundlast-Wärmeerzeuger erneuerbar mit bivalent betriebenem fossilem Spitzenlastkessel. Mit erneuerbaren Energien automatisch betriebener Grundlast-Wärmeerzeuger (Holzschnitzel, Pellets, Erdwärme, Grundwasser oder Aussenluft) mit einer Wärmeleistung von mindestens 25%, ergänzt mit fossilem Spitzenlast-Wärmeerzeuger
  11. Kontrollierte Wohnungslüftung. Neuinstallation einer kontrollierten Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung mit einem Wirkungsgrad von mindestens 70%

Haben Sie bereits einen Minergie-Standard oder ist die GEAK-Gesamtenergieeffizienz mindestens in der Energieeffizienzklasse D, sind Sie davon ausgenommen.

Muss ich meine zentrale Elektroheizung frühzeitig ersetzen?

Ja, die zentrale Elektroheizung muss bis 2036 ersetzt werden.

Kann ich meine zentrale elektrische Warmwassererzeugung (Elektroboiler) bei einem Ausfall ein zu eins ersetzen?

Nein, ausser:

  • das Warmwasser wird während der Heizperiode mit dem Wärmeerzeuger für die Raumheizung erwärmt, vorgewärmt oder wenigstens zur Hälfte mit erneuerbarer Energie erzeugt;
  • oder Sie kombinieren den Elektroboiler mit einer Photovoltaikanlage, sofern deren Leistung doppelt so hoch ist wie jene des Elektroboilers.
  • Ausnahmen werden nur bei Etagenboiler (dezentral) erlaubt.

Was sind die Vorteile eines Wärmeverbundes gegenüber einer eigenen Luftwärmepumpe?

Beim EWN erhalten die Kunden ein Sorglospaket. Dieses beinhaltet die Erstinstallation, allfällige Ersatzinstallationen, sowie die Wartung bei Störungen bei der Wärmeerzeugung. Wenn Sie für Ihre Liegenschaft eine eigene Luftwärmepumpe installieren, sind Sie selber dafür verantwortlich. Hinzu kommt, dass nur eine Wärmepumpe im Verbund zentral für alle Kunden installiert wird. Bei einer Eigenlösung muss jeder individuell ein eigenes Projekt ausarbeiten.

Ist das System innerhalb einer Liegenschaft ausbaubar?

Werden aufgrund eines Umbaus weitere Wohneinheiten innerhalb einer Liegenschaft geschaffen, kann das mit dem bestehenden Anschluss abgedeckt werden, da bei einem Umbau durch eine höhere Bauqualität die Energieeffizienz gesteigert wird. 

Ist der Perimeter final oder kann dieser zu einem späteren Zeitpunkt erweitert werden?

Es gibt gewisse Reserven, jedoch nicht unendliche. Entsprechend kann der Perimeter zu einem späteren Zeitpunkt nicht einfach erweitert werden. Für die Festlegung des Perimeters spielen folgende Kriterien eine Rolle: 

  • Energiedichte (Wärme pro Trassee-Meter) und somit Wirtschaftlichkeit 
  • Bestehende Kälte- bzw. Wärmeverbunde 
  • Entwicklungsgebiete 

Wie hoch ist der Wärmeverlust bis zum letzten Hausanschluss?

Der Wärmeverlust bis zum letzten Haushalt beträgt rund 10%.

Wie erfolgt die Etappierung des Ausbaus der Wärmeleitungen?

Der Ausbau der Wärmeleitungen folgt dem Strassensanierungsplan der Gemeinde. Vorbereitungen für die Hausanschlüsse sind aber jederzeit möglich.

Dem See wird kälteres Wasser zurückgeführt als entnommen. Hat das einen Einfluss auf den See und die Fische?

Das Wasser wird auf einer vom Kanton vorgegebenen Tiefe entnommen. Der Wärmeunterschied des Wassers ist auf das Gesamtvolumen des Sees nicht spürbar.

Die Temperatur des Sees in der Tiefe liegt zwischen 4 und 8 Grad. Woher kommt die benötigte Wärme?

Dem entnommenen Seewasser wird über einen Plattentauscher in der Seewasserzentrale ca. 3 Grad entzogen. Diese Wärme wird zu einer Wärmepumpe gefördert und über diese Wärmepumpe wird die Temperatur im Fernwärmenetz stufenweise auf 70° C erhöht und zu den Kunden geliefert. Das kältere Wasser wird in den See zurückgeführt.

Ist das Warmwasser zu jeder Zeit gewährleistet?

Ja. Das Fernwärmenetz liefert über das ganze Jahr ausreichend Wärme, auch für Brauchwarmwasser.

Kann über das Wärmenetz auch gekühlt werden?

Nein, das ist in Buochs sowie in Hergiswil nicht möglich. Für die Kühlung bräuchte es eine zusätzliche Kaltwasserleitung. Das lohnt sich vor allem im städtischen Gebiet, wo es viele Bürogebäude und Geschäfte gibt.