Anmeldeprozess Energiegemeinschaften
1. Erstauskunft (ZEV/EVL)
Über das Formular “Erstauskunft Energiegemeinschaft” werden auf Basis der angegebenen Informationen mögliche Liegenschaften ermittelt, die die Kriterien der Netztopologie für eine Energiegemeinschaft erfüllen. Eine Rückmeldung erfolgt schriftlich innert 15 Arbeitstagen.
2. Antrag (ZEV/EVL)
Basierend auf den Rückmeldungen zu den potenziellen Liegenschaften werden durch den Vertreter/die Vertreterin geeignete Teilnehmende gesucht. Mit dem Antrag werden entweder ganze Gebäude oder einzelne Bezügeranlagen aufgelistet, die an der Energiegemeinschaft teilnehmen möchten. Das EWN prüft, ob die grundlegenden Voraussetzungen für die Bildung einer Energiegemeinschaft erfüllt sind. Der Vertreter/die Vertreterin erhält eine Rückmeldung über die Erfüllung dieser Bedingungen.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Im nächsten Schritt wird dem Vertreter/der Vertreterin der ZEV ein Formular zugesendet. Die einzelnen Teilnehmenden, bestätigen mit ihrer Unterschrift ihre Teilnahme. Diese Unterschrift gilt gleichzeitig als Kündigung des bestehenden Netznutzungsvertrages.
EigenverbrauchsLösung (EVL)
Bei der EigenverbrauchsLösung (EVL) erhalten Sie vom EWN die entsprechenden Verträge. Innerhalb von drei Monaten müssen die oben genannten Bedingungen erfüllt sein. In diesem Zeitraum werden auch die Zähler durch das EWN mit einem Smart Meter ersetzt, sollte dieser nicht bereits umgerüstet worden sein.
Haben Sie Fragen zur Anmeldung einer Energiegemeinschaft?
Wir beraten Sie gerne.