Ab dem 1. Januar 2027 richtet sich die Vergütung stärker nach dem Wert des Stroms zum Zeitpunkt der Einspeisung. Die Einspeisevergütung setzt sich aus der Marktpreisvergütung, einer Minimalvergütungsprämie und der HKN-Vergütung zusammen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Marktpreisvergütung richtet sich ab 2027 nach dem stündlichen Spotmarktpreis (s. Link unter weitere Informationen)
- Die Spotmarktpreise für den nächsten Tag werden jeweils einen Tag im Voraus veröffentlicht.
- Die Vergütung kann sich deshalb im Tagesverlauf verändern und in einzelnen Stunden auch negativ sein.
- Für berechtigte Produktionsanlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW bleibt die gesetzliche Minimalvergütung bestehen.
- Liegt der Referenzmarktpreis eines Quartals unter der gesetzlichen Minimalvergütung, wird die Differenz bei berechtigten Anlagen als Minimalvergütungsprämie ausbezahlt.
- Wenn Sie Ihre Herkunftsnachweise an das EWN übertragen, erhalten Sie zusätzlich die im gültigen Preisblatt aufgeführte HKN-Vergütung.
Einspeisevergütung
Ihre Einspeisevergütung setzt sich aus bis zu drei Teilen zusammen:
Marktpreisvergütung
Die Marktpreisvergütung erhalten Sie für den Strom, den Sie in das Verteilnetz einspeisen.
Ab 2027 richtet sich die Höhe dieser Vergütung nach dem stündlichen Spotmarktpreis. Jede eingespeiste Kilowattstunde wird zum jeweils gültigen Stundenpreis vergütet.
Spotmarkt: Kurzfristiger Strommarkt, auf dem Strom für den folgenden Tag gehandelt wird. Die Preise werden jeweils am Vortag für jede einzelne Stunde festgelegt.
Angebot und Nachfrage bestimmen den Marktpreis:
- Hoher Strombedarf und geringe Produktion = Hohe Preise.
- Geringer Strombedarf und hohe Produktion = Tiefe Preise
- In einzelnen Stunden kann der Spotmarktpreis auch negativ sein.
Minimalvergütungsprämie
Für Produktionsanlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW gilt eine gesetzliche Minimalvergütung. Deren Höhe hängt von der Leistung der Anlage ab. Sie dient als Absicherung, wenn der vom Bund veröffentlichte Referenzmarktpreis eines Quartals tiefer ausfällt.
Die Minimalvergütungsprämie wird nach Abschluss eines Quartals wie folgt ermittelt:
- Höhe der Minimalvergütung:
Ohne Eigenverbrauch: Gemäss Preisblatt.
Mit Eigenverbrauch: Die Minimalvergütung Ihrer Anlage ergibt sich aus der Formel: 180 ÷ Anlagenleistung in kW. Das Ergebnis wird in Rp./kWh angegeben.
- Referenzmarktpreis des Quartals: Nach Ablauf jedes Quartals veröffentlicht das Bundesamt für Energie (BFE) den Referenzmarktpreis. Link
- Gegenüberstellung der Werte: Der Referenzmarktpreis wird der Minimalvergütung Ihrer Anlage gegenübergestellt.
- Auszahlung der Differenz: Liegt der Referenzmarktpreis tiefer, erhalten Sie die Differenz als Minimalvergütungsprämie. Ist er gleich hoch oder höher, wird keine Prämie ausbezahlt.
Kurz gesagt: Die Minimalvergütung schützt berechtigte Anlagen vor tiefen Referenzmarktpreisen. Liegt dieser unter der Minimalvergütung, wird die Differenz zusätzlich zur Marktpreisvergütung ausbezahlt.
HKN-Vergütung
Ein Herkunftsnachweis, kurz HKN, weist die Stromqualität aus und dokumentiert, aus welcher Energiequelle der produzierte Strom stammt. Wenn Sie die Herkunftsnachweise Ihrer erneuerbaren Stromproduktion an das EWN übertragen, erhalten Sie zusätzlich zur Vergütung für den eingespeisten Strom eine HKN-Vergütung.
Die aktuell gültige HKN-Vergütung und die weiteren Bedingungen finden Sie im Preisblatt.
Berechnungsbeispiel
Nehmen wir an, Sie betreiben eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 50 kWp und übertragen die Herkunftsnachweise (HKN) an das EWN. Den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, speisen Sie in das Verteilnetz des EWN ein. Das folgende Beispiel zeigt, wie sich Ihre Einspeisevergütung aus der Marktpreisvergütung, einer allfälligen Minimalvergütungsprämie und der Vergütung für Herkunftsnachweise zusammensetzt.
Hinweis: Die für die Einspeisemenge und den individuell erzielten durchschnittlichen Marktpreis verwendeten Werte sind Annahmen und dienen der Veranschaulichung. Die tatsächlichen Werte ergeben sich aus der eingespeisten Strommenge und den jeweiligen stündlichen Spotmarktpreisen.
Preise und Abnahmemenge
| Winter (Q1) | Sommer(Q3) | |
|---|---|---|
| Abnahmemenge | 5'000 kWh | 5'000 kWh |
| individuell erzielter Markt-Durchschnittspreis | 9 Rp./kWh | 2.5 Rp./kWh |
| Referenz-Marktpreis | 9.5 Rp./kWh | 2.6 Rp./kWh |
| Minimalvergütung | 3.6 Rp./kWh | 3.6 Rp./kWh |
| Differenz | -* | 1 Rp./kWh |
| Herkunftsnachweis (HKN) | 2 Rp./kWh | 0.5 Rp./kWh |
Berechnung
| Winter (Q1) | Sommer (Q3) | |
|---|---|---|
| Marktpreisvergütung | 5'000 kWh x 9 Rp./kWh = CHF 450 | 5'000 kWh x 2.5 Rp./kWh = CHF 125 |
| Minimalpreisvergütungsprämie | CHF 0* | 5'000 kWh x 1 Rp./kWh = CHF 50 |
| HKN-Vergütung | 5'000 kWh x 2 Rp./kWh = CHF 100 | 5'000 kWh x 0.5 Rp./kWh = CHF 25 |
| Einspeisevergütung | CHF 450 + CHF 0 + CHF 100 = CHF 550 | CHF 125 + CHF 50 + CHF 25 = CHF 200 |
*Minimalvergütungsprämie: Liegt der quartalsweise ermittelte Referenz-Marktpreis über der gesetzlichen Minimalvergütung, wird bei berechtigten Anlagen keine Minimalvergütung ausbezahlt.
Was bedeutet die Änderung für Sie?
Ab 2027 hängt die Höhe Ihrer Einspeisevergütung stärker davon ab, wann Sie Strom ins Netz einspeisen.
Bei hoher Solarproduktion, insbesondere mittags, können die Marktpreise tief sein. Bei hoher Nachfrage sind dagegen höhere Preise möglich.
Muss ich bei negativen Strompreisen für die Einspeisung bezahlen?
In einzelnen Stunden kann der Spotmarktpreis negativ sein. Speisen Sie während einer solchen Stunde Strom ins Netz ein, wird dieser zum entsprechenden negativen Stundenpreis berücksichtigt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie für die Einspeisung über das gesamte Quartal bezahlen müssen. Für die Abrechnung werden alle eingespeisten Strommengen und die jeweiligen stündlichen Spotmarktpreise des Quartals berücksichtigt. Positive Preise in anderen Stunden gleichen einzelne negative Stunden in der Regel aus, sodass Sie über das gesamte Quartal weiterhin eine positive Vergütung erhalten.
Die Marktpreisvergütung erhalten Sie für den eingespeisten Strom. Die Minimalvergütungsprämie und die HKN-Vergütung werden ausgerichtet, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eigenverbrauch wird wichtiger
Bei tiefen oder negativen Marktpreisen ist es wirtschaftlich uninteressant, Solarstrom ins Netz einzuspeisen. Deshalb wird es wichtiger, den Strom zu diesen Zeiten selbst zu nutzen oder zu speichern.
Mit passenden Lösungen den Eigenverbrauch erhöhen
Das EWN bietet dafür verschiedene Lösungen:
- Energiegemeinschaften: Mit EVL, ZEV, virtuellem ZEV oder LEG nutzen mehrere Parteien Solarstrom gemeinsam.
- Elektromobilität: Intelligente Ladelösungen nutzen möglichst viel Solarstrom zum Laden von Elektroautos.
- Batteriespeicher: Überschüssiger Solarstrom wird gespeichert und später selbst genutzt.
- Energiemanagement: Moderne Systeme können schweizerische Spotmarktpreise berücksichtigen und Verbraucher gezielt steuern.
Welche Lösung für Sie geeignet ist, hängt von Ihrer Anlage, Ihrem Verbrauch und den Gegebenheiten vor Ort ab.
FAQ
Warum ändert sich die Einspeisevergütung?
Die Änderung geht auf einen Parlamentsbeschluss zur neuen gesetzlichen Regelung der Einspeisevergütung zurück. Damit soll sich die Vergütung stärker am tatsächlichen Marktwert des Stroms zum Zeitpunkt der Einspeisung orientieren. Deshalb richtet sich die Marktpreisvergütung ab 2027 nach dem stündlichen Spotmarktpreis.
Was ist der Spotmarkt?
Der Spotmarkt ist der kurzfristige Strommarkt, an dem Strom für den folgenden Tag gehandelt wird. Die Preise werden jeweils am Vortag für jede Stunde des nächsten Tages festgelegt.
Warum ist meine Vergütung im Sommer häufig tiefer?
An sonnigen Tagen wird oft viel Solarstrom gleichzeitig produziert und eingespeist. Dadurch können die Spotmarktpreise insbesondere während der Mittagsstunden sinken. In Zeiten mit höherer Nachfrage und geringerer Produktion sind dagegen höhere Preise möglich.
Kann die Marktpreisvergütung negativ sein?
In einzelnen Stunden kann der Spotmarktpreis negativ sein. Die Marktpreisvergütung richtet sich nach dem Marktpreis der jeweiligen Stunde.
Wo finde ich die aktuellen Spotmarktpreise?
Die aktuellen Spotmarktpreise können Sie über die auf dieser Webseite verlinkten Energy-Charts-Seiten abrufen.
Haben Sie Fragen zur Einspeisevergütung?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

