Alle Privathaushalte und Unternehmen profitieren weiterhin von sehr günstigen Strompreisen. Diese setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: Der Energiepreis deckt die Kosten für die eigentliche Energieerzeugung oder -beschaffung, während der Netznutzungspreis die Kosten für den Transport des Stroms über das Netz beinhaltet. Hinzu kommen ein Messtarif, Abgaben an den Kanton und an die inländische Stromreserve sowie der Tarifzuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz und ein Netzzuschlag zur Förderung von erneuerbaren Energien.
Immer mehr Strom wird heute dezentral produziert und direkt vor Ort genutzt. Dadurch wird weniger Energie über das Netz bezogen, während die festen Kosten für Betrieb, Unterhalt und Messung gleichbleiben. Dies hat eine leichte Erhöhung der Grundgebühren für Netznutzung und Messung zur Folge. Unter dem Strich bleiben die verbrauchsunabhängigen Kosten für Kundinnen und Kunden jedoch unverändert, da im Energiebereich neu auf eine Grundgebühr verzichtet wird. Damit sinkt der Strompreis in der Grundversorgung sogar leicht. Auch die Preissenkung bei den Abgaben an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid von insgesamt 0.73 Rp./kWh auf neu 0.55 Rp./kWh gibt das EWN direkt seinen Kundinnen und Kunden weiter.

Preise bleiben sehr günstig

Für einen durchschnittlichen Haushalt in einer Fünfzimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler mit einem Jahresverbrauch von 4’500 Kilowattstunden sinkt die Stromrechnung 2027 um rund 0.5 Prozent.
Für kleine Unternehmen in der Grundversorgung mit mittlerem Stromverbrauch (150’000 kWh pro Jahr) sinkt die Stromrechnung um 136 Franken pro Jahr (-0.5 Prozent).

Einführung saisonaler Energiepreise

Das EWN führt per 2027 neu Sommer- und Winterpreise ein. Im Sommer steht dank Photovoltaik und eigener Wasserkraftwerke viel Strom zu vergleichsweise günstigen Preisen zur Verfügung. Im Winter hingegen, wenn es wenig Sonne gibt und das EWN deutlich weniger Strom aus Wasserkraft produzieren kann, muss Strom teuer am Markt eingekauft werden. Die neuen saisonalen Sommer- und Winterpreise bilden diese Produktions- und Beschaffungskosten ab.

Normal- und Sparpreise entfallen

Auch die Unterscheidung zwischen Preisen für die Nacht bzw. den Tag entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten: Strom ist insbesondere tagsüber, etwa durch Solarstrom, oft in grossen Mengen verfügbar und dadurch günstiger, weshalb eine zeitabhängige Preisstaffelung an Bedeutung verliert. Kundinnen und Kunden mit steuerbaren Anwendungen wie zum Beispiel Boilern profitieren neu mit dem Produkt Flex von einem Rabatt auf den Netznutzungskosten. Das bisherige Wahlprodukt mit den Normal- und Sparpreisen entfällt.

Anpassung der Stromqualität

Gemäss dem neuen Energiegesetz müssen die Stromqualitäten ab 2027 quartalsweise ausgewiesen werden. Bisher konnte das EWN über das Jahr verteilt den gesamten Stromverbrauch der Grundversorgung mit WasserStrom abdecken. Mit Wasserkraft kann vorallem von Frühling bis Herbst viel Strom erzeugt werden. Im Winter ist die Produktion jedoch geringer und deckt den Bedarf nicht vollständig. Entsprechend müssen die Stromprodukte hinsichtlich ihrer Herkunft per 1. Januar 2027 angepasst werden: Neu besteht das Standardstromprodukt aus zwei Dritteln erneuerbarer Energie (Wasser, Sonne, Biomasse) aus der Schweiz und einem Drittel Kernenergie. Kundinnen und Kunden, die Wert auf Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energiequellen legen, können gegen einen Aufpreis von 1 Rp./kWh NaturStrom beziehen.

Anpassung der Kundenstruktur

Zu einer Vereinfachung kommt es in der Kundenstruktur. Das EWN unterscheidet neu nur noch zwei Vebrauchsgruppen: Kundinnen und Kunden mit einem Stromverbrauch bis 50 MWh pro Jahr bzw. ab 50 MWh pro Jahr. Ab einem Verbrauch von mehr als 50 MWh pro Jahr wird neben dem Energiepreis pro Kilowattstunde auch die höchste bezogene Leistung eines Monats in Rechnung gestellt. Verbraucher mit hohen Leistungsspitzen belasten das Netz mehr und erhöhen dadurch die Netzkosten. Diese werden mit Leistungspreisen verursachergerecht weitergegeben.

Dynamischer Preis für Rückspeisung

Das EWN vergütet die Rückspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen bereits bisher marktgerecht gemäss dem Referenz-Marktpreis des Bundesamtes für Energie BFE inklusive der Mindestvergütung für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW. Basierend auf dem Parlamentsbeschluss wird die Vergütung von eingespeistem Strom in der Schweiz per 1. Januar 2027 neu stärker an den tatsächlichen Marktwert gekoppelt. Anstelle einer reinen Durchschnittsbetrachtung über einen Referenzmarktpreis erfolgt die Vergütung auf Basis der stündlichen Spotmarktpreise. Die Vergütung für die Stromqualität wird aufgrund der saisonalen Verfügbarkeit angepasst. Im Sommer, wenn viel Wasser- und Solarstrom produziert wird, verlieren die sogenannten Herkunftsnachweise an Wert. Dadurch fällt auch die Vergütung tiefer aus, als im Winter.