Willkommen beim EWN -
Energieversorger seit 1937

Das EWN ist der lokal verankerte Energieversorger in Nidwalden und bietet ein breit umfassendes Portfolio an Energiedienstleistungen an.

Von der Produktion und Verteilung von elektrischer Energie bis hin zu zukunftsorientierten Themen wie Elektromobilität, Photovoltaik, Contracting sowie Wärme- und Kältelösungen. Als verlässlicher Energie-Partner steht das EWN den Kundinnen und Kunden zur Seite. 

Kundenbedürfnisse treiben uns an und bilden den Ideen-Motor zur Entwicklung von innovativen, nachhaltigen und zukunftsorientierten Energielösungen – heute und morgen. Mit Blick auf künftige Generationen tragen wir Sorge zur Umwelt und leisten einen aktiven Beitrag zur Nachwuchsförderung für eine erfolgreiche Energiezukunft.  

Das EWN ist ein Garant für Transparenz, Vertrauen, Nachhaltigkeit und Sicherheit – gegenüber unseren Mitarbeitenden ebenso wie gegenüber unseren Partnern, Kundinnen und Kunden. 

Unsere Mitarbeitenden

Zurzeit sind knapp über 100 Mitarbeitende für das EWN und die Tochtergesellschaften im Einsatz. Als zeitgemässes Unternehmen haben wir uns zur Aufgabe gemacht, unsere Mitarbeitenden zu fördern und laufend an neue Aufgaben heranzuführen. Das gehört ebenso zu unserem Anspruch an die Arbeitgeber-Qualität wie eine attraktive Entschädigungspolitik oder Führungskultur. Wir sind stolz auf unsere Mitarbeitenden und freuen uns gemeinsam über unsere Erfolge. 

Mit interessanten Lehrstellen leisten wir einen Beitrag zur Ausbildung von künftigen Fachkräften. 

Unsere Geschichte

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts nahm der Aufbau einer eigenen Stromversorgung im Kanton Nidwalden seine Anfänge. Das erste kleine Kraftwerk entstand beim Eingang der Rotzschlucht. 

Mit dem Ziel einer grösseren Unabhängigkeit wurde im Jahr 1934 der Aufbau eines kantonalen Elektrizitätswerks beschlossen. Nach nur drei Jahren Bauzeit des Bannalpstausees konnte das EWN den Betrieb am 1. Juli 1937 aufnehmen. 

Das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden ist ein selbständiges juristisches Unternehmen des kantonalen öffentlichen Rechts gemäss dem Gesetz über das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden vom 27. März 2013.