FAQ Strom

Smart Meter

Wie erfolgt die Montage?

Der Wechsel vom bisherigen Zähler zum Smart Meter führt zu einem kurzen Stromunterbruch.

Empfindliche elektronische Geräte und Anlagen, wie zum Beispiel IT-Geräte, Unterhaltungselektronik, Liftaufzüge oder Alarmanlagen sollten sie vor dem Zählerwechsel ausschalten. Elektrische Geräte müssen sie so auslegen, dass sie einen Stromunterbruch (Ein-/Ausschaltung) unbeschadet überstehen.

Ein Stromunterbruch kann jederzeit entstehen. Für Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten infolge des Stromunterbruchs übernimmt das EWN keine Haftung.

Muss der Zählerplatz angepasst werden?

Die Smart Meter passen auf den normierten Zählerplatz. In der Regel sind für den Einbau eines neuen Zählers keine baulichen Veränderungen rund um den Zählerschrank notwendig.

Wie lange dauert der Zählerwechsel?

Der Zählerwechsel dauert in der Regel zwischen 15 und 30 Minuten.

Muss jemand zuhause sein beim Zählerwechsel?

Nein. Wenn der freie Zugang zum Zähler gewährleistet ist, muss niemand zu Hause sein. Ansonsten bitten wir Sie, dass uns der Zugang zum Zähler entweder durch Sie oder eine andere Person (z. B. Nachbarin) gewährleistet wird.

Muss ich EWN Mitarbeitende für den Zählerwechsel ins Haus lassen?

Ja, für den Zählerwechsel müssen Sie der Monteurin oder dem Monteur Zutritt zum Zähler gewähren. Dabei kann es sich um Mitarbeitende vom EWN oder eines mit dem Zählerwechsel beauftragten Dienstleisters handeln. Das EWN ist Eigentümerin der Messinfrastruktur und hat aufgrund des gesetzlichen Auftrags sicherzustellen, dass die Zähler korrekt ausgewechselt bzw. installiert werden.
Die Mitarbeitenden vom EWN oder der beauftragte Dienstleister können sich auf Wunsch ausweisen.

Wie werde ich informiert?

Das EWN wird die betroffenen Kundinnen und Kunden jeweils frühzeitig persönlich über den bevorstehenden Zählerwechsel informieren.

Überwacht das EWN ihre Kunden?

Nein. Das EWN verwendet die aus dem Smart Meter ausgelesenen Daten zur Verrechnung von Energie und Netznutzung und zur regulatorischen Datenlieferung.

Wie sieht es mit der Datensicherheit aus?

Die Daten unterliegen den Datenschutzvorschriften des Bundes. Um die Datensicherheit bei der Übertragung der Daten zu gewährleisten, ist das EWN verpflichtet, ein intelligentes und zertifiziertes Messsystem einzusetzen. Dieses System erfüllt die gesetzlichen Datensicherheitsanforderungen. Dazu gehört auch eine verschlüsselte Übertragung der Daten.

Wer ausser dem EWN erhält die aus dem Smart Meter ausgelesenen Daten?

Das EWN leitet Ihre Daten nur im Falle einer rechtlichen oder regulatorischen Grundlage und Pflicht an Dritte weiter.

Welche Daten werden mit dem Smart Meter ausgelesen?

Primär werden über den Smart Meter Daten zu Ihrem Strombezug, für die Erstellung Ihrer Energie- und Netznutzungsrechnung, ausgelesen. Punktuell werden auch Daten wie Strom und Spannungswerte ausgelesen, die für die Netzplanung benötigt werden.

Kann ich die Installation des Smart Meters verweigern?

Verteilnetzbetreiber sind gemäss dem Stromversorgungsgesetz verpflichtet, Smart Meter einzubauen. Das EWN startet den flächendeckenden Einbau der Smart Meter für ihre Kundinnen und Kunden im Jahr 2023. Insgesamt tauscht das EWN bis Ende 2027 über 25'000 Zähler aus. Es liegt somit nicht in der Verantwortung der Kundinnen und Kunden zu entscheiden, ob sie einen Smart Meter erhalten oder nicht.

Die rechtliche Grundlage zum Einsatz eines Smart Meters bzw. eines intelligenten Messsystems ergibt sich aus Stromversorgungsgesetz und -verordnung (Art. 17a Abs. 2 StromVG, Art. 8a und Art. 31e StromVV).

Kann mir das EWN mit dem Smart Meter den Strom ferngesteuert abstellen?

Nein, das ist mit den Smart Meter vom EWN nicht möglich.

Kann der Smart Meter Störungen an elektrischen Geräten auslösen?

Es sind keine Störungen bekannt, die durch Zähler, die mit Mobilfunk oder mit der PLC-Kommunikation ausgelesen werden, verursacht wurden.

Verursacht die Datenübermittlung von Smart Meter eine zusätzliche Strahlenbelastung im Haus?

In jedem Haus entsteht niederfrequente, nichtionisierende Strahlung sowohl von den elektrischen Installationen wie auch beim Gebrauch von elektrischen Geräten. Hochfrequente, nichtionisierende Strahlung geht von Funkanwendungen wie WLAN, Schnurlostelefonen und Mobiltelefonen aus.

Das EWN setzt für die Kommunikation mit dem Smart Meter zwei Technologien ein. Die eine ist die PLC Kommunikation die versenden ihre Daten via Stromkabel. Messungen zeigen, dass die Abstrahlung bei der PLC-Kommunikation sehr gering ist und schon nach wenigen Zentimetern Distanz nicht mehr messbar sind.

Sofern die Smart Meter über das bestehende Mobilfunknetz kommunizieren, ist die Abstrahlung während der Kommunikation vergleichbar gering wie die eines Mobiltelefons während des Versendens einer SMS. Das EWN nutzt hauptsächlich die Powerline-Kommunikation. Im Einzelfall kann aber auch die Mobilefunktechnologie zum Einsatz kommen.

Welchen Nutzen hat das EWN von einem Smart Meter?

Das EWN gewinnt Transparenz über die Energieflüsse im Netz. Dies ist für die Versorgungssicherheit von grosser Bedeutung, denn die dezentralen Stromeinspeisungen, zum Beispiel von Solaranlagen, nimmt stark zu. Das EWN erhält dank den Smart Meters Daten, über die Netzbelastung. Mit diesen Informationen können Investitionen ins Versorgungsnetz gezielter getätigt werden und so längerfristig Kosten gespart werden. Mit der Einführung von Smart Metering schafft das EWN die Grundlage für ein Smart Grid, ein intelligentes Stromnetz, das sich noch sicherer, leistungsfähiger und effizienter betreiben und planen lässt.

Welche Vorteile haben Sie als Kunde dank einem Smart Meter?

Die Zählerablesung vor Ort entfällt, was eine grosse Erleichterung für die Kunden und das EWN bedeutet. Auch bei einem Umzug kommt niemand mehr vor Ort, um den Zählerstand abzulesen. Die Stromrechnung basiert neu auf dem realen Verbrauch und Akontorechnungen entfallen. Online kann der tägliche Verbrauch auf dem EWN-Kundenportal eingesehen werden. Zukünftige Zählerwechsel werden ohne Stromunterbruch erfolgen.

Weshalb benötigen Kundinnen und Kunden einen Smart Meter?

Die gesetzlichen Vorgaben der Stromversorgungsverordnung, Artikel 8a besagen, dass für das Messwesen und die Informationsprozesse bei den Endverbrauchern, Erzeugungsanlagen und Speichern  intelligente Messsysteme einzusetzen sind.

Weshalb müssen funktionierende Zähler ersetzt werden?

Die Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) des Bundes schreibt vor, dass bis Ende 2027 die Stromzähler mit einem intelligenten Messsystem auszurüsten sind. Um diese Vorgabe zu erreichen, werden die Zähler im Versorgungsgebiet vom EWN ab 2023 schrittweise ersetzt.

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein digitales, intelligentes Messgerät das den Stromverbrauch und die Stromproduktion misst und speichert. Der Smart Meter misst nicht nur, wie viel Strom verbraucht wurde, sondern auch zu welcher Zeit. Der Smart Meter wird vom EWN automatisch ausgelesen, womit das Zählerablesen vor Ort entfällt.

Produkte und Preise

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich aus drei verschiedenen Komponenten zusammen:

  1. Sie als Kundin/Kunde bezahlen sowohl für die gelieferte elektrische Energie (Energietarif) als auch
  2. für den Stromtransport vom Kraftwerk bis ins Haus (Netznutzungstarif).
  3. Den dritten Anteil am Strompreis bilden Abgaben ans Gemeinwesen sowie eine Abgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien – und zum Schutz der Gewässer und Fische (politische Abgaben).

Welches Stromprodukt habe ich momentan und wieso?

Haushalte und kleine Gewerbe werden standardmässig mit dem Basisprodukt und der Stromqualität WasserStrom versorgt. Sie können Ihr Stromprodukt aber ganz bequem auf dem EWN-Kundenportal anpassen. Wenn der grössere Teil Ihres Strombedarfs in der Nacht anfällt, empfehlen wir Ihnen unser Wahlprodukt mit Normal- und Sparpreis. Geschäftskunden ab 50'000 kWh Jahresverbrauch werden standardmässig mit BudgetStrom versorgt. Den Unternehmen, bei denen die Ökologie im Vordergrund steht, empfehlen wir HydroStrom zu bestellen.

Wie kann ich mein Stromprodukt wechseln?

Das ist bequem im EWN-Kundenportal möglich. Hier können Sie Ihr Stromprodukt mit wenigen Klicks wechseln.

Ich habe gehört, man kann seinen Stromanbieter frei wählen. Wie muss ich dabei vorgehen?

Derzeit können nur Grosskunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100’000 Kilowattstunden ihren Stromlieferanten frei wählen. Die vollständige Öffnung des Strommarkts – und damit die Ausweitung der Wahlfreiheit auf sämtliche Endverbraucherinnen und Endverbraucher ist derzeit noch nicht absehbar.

Gibt es beim EWN unterschiedliche Tarifzeiten?

Je nach Stromprodukt wird zwischen Normal- und Sparpreis unterschieden. Ihr Stromprodukt ist auf der Rechnung oder im EWN-Kundenportal ersichtlich. Falls Sie ein Produkt mit Normal- und Sparpreis beziehen, kommen folgende Zeiten zur Anwendung.

  • Normalpreis von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
  • Sparpreis von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr

Kann ich irgendwo nachschauen, wie sich mein Stromverbrauch entwickelt hat?

Ja, auf dem EWN-Kundenportal sind alle verfügbaren Informationen ersichtlich und Sie erhalten Transparenz über Ihren Stromverbrauch. Ab dem Zeitpunkt des Einbaus eines sogenannten Smart Meters können die Daten 15-minutengenau angeschaut werden. Die Daten vor dem Smart Meter Einbau beziehen sich auf die Stromablesungen vor Ort.

Wieso ist mein Stromverbrauch so hoch?

Dies können wir nicht direkt beantworten, da wir nicht sehen, welche Geräte am Zähler angeschlossen sind. Ein hoher Stromverbrauch kann viele Gründe haben:

  • Haben Sie neue Geräte angeschafft oder sind viele Geräte bereits älter?
  • Leben mehr Personen in Ihrer Wohnung?
  • Ist ein eigener Warmwasseraufbereiter (Boiler) vorhanden?
  • Sind Geräte vorhanden, die viel Wärme / Kälte erzeugen? (z.B. Elektroheizung, Terrarium, Whirlpool, Elektroauto etc.)?
  • Wurde die Wohnung renoviert?   

Hier finden Sie eine Auflistung der in der Schweiz verbreiteten Elektrogeräte und ihr durchschnittlicher Verbrauch.

Für eine individuelle Beurteilung Ihrer Situationen kontaktieren Sie Ihren Elektriker oder buchen Sie eine Energieberatung.

An wen wende ich mich bei einem Stromausfall oder Zählerstörungen?

Im Falle eines Stromausfalls wenden Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber. Er ist zur schnellstmöglichen Beseitigung von Störungen verpflichtet.

Marktkunden

Was ist eine Messpunktbezeichnung?

An einem Messpunkt werden Energieflüsse messtechnisch mithilfe eines Zählers erfasst. Jeder Messpunkt wird mit einer 33-stelligen Nummer («Messpunktbezeichnung») eindeutig identifiziert. Die Messpunktbezeichnung ist ortsbezogen und bleibt auch bei Wechseln von Endverbrauchern, Lieferanten, Erzeugern oder Apparaten unverändert.

Wo finde ich die Messpunktbezeichnung?

Die Messpunktbezeichnung ist auf Ihrer Stromrechnung zu finden. Aber es gibt nach wie vor einige Energieversorger, die die Messpunktbezeichnung nicht auf der Rechnung aufführen. Bei einem Wechsel können Sie uns dann einfach Ihre Referenznummer und Bezeichnung des Objektes mitteilen, diese Angaben finden Sie auf der Stromrechnung.

Was bedeutet Netzzugang?

Im liberalisierten Strommarkt können freie Endverbraucher den Strom von einem beliebigen Lieferanten beziehen. Der Strom muss dann in der Regel über Elektrizitätsnetze im Eigentum Dritter zum Endverbraucher transportiert werden. Netzzugang bedeutet ein Recht auf Nutzung des Elektrizitätsnetzes eines Dritten zur Durchleitung von Strom. Damit wird der Wechsel des Stromlieferanten ermöglicht. In der ersten Marktöffnungsstufe haben nur Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100‘000 kWh Anspruch auf den freien Netzzugang (gesetzliche Grundlagen: Artikel 6 Absatz 6, 11, 13 und 34 Absatz 3 StromVG).

Welche Frist muss man für den Lieferantenwechsel beachten?

Endverbraucher mit Netzzugang können ihrem Verteilnetzbetreiber bis zum 31. Oktober jedes Jahres mitteilen, dass sie per 1. Januar des Folgejahres in den freien Markt eintreten und ihren Lieferanten wechseln wollen.

Wer schickt mir zukünftig die Stromrechnung?

Die monatliche Rechnung für die Energie erhalten Sie von Ihrem frei gewählten Energielieferanten. Ihr bisheriger Verteilnetzbetreiber stellt Ihnen wie bisher die Netznutzung und Abgaben in Rechnung.

Kann der Netzbetreiber meine Netznutzungstarife erhöhen, wenn ich den Lieferanten wechsle?

Nein, die Netznutzungstarife sind diskriminierungsfrei für alle Kunden in der Grundversorgung und auch für die Kunden, die den Netzzugang beantragt haben. Die Netznutzungspreise sind reguliert und werden von der ElCom, der unabhängigen staatlichen Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich, jährlich überprüft und freigegeben. Die Netznutzung und Grundversorgungstarife müssen bis spätestens am 31. August jedes Jahres, im Internet publiziert werden.

Was sind Netznutzungstarife?

Die Netznutzungstarife werden auch Netznutzungsentgelt genannt. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen (Artikel 14 Absatz 3 StromVG, Artikel 18 Absatz 2 StromVV) müssen die Netznutzungstarife müssen:

  • einfache Strukturen aufweisen und die von den Endverbrauchern verursachten Kosten diskriminierungsfrei widerspiegeln
  • unabhängig von der Distanz zwischen Ein- und Ausspeisepunkt sein
  • im Netz eines Netzbetreibers pro Spannungsebene und Kundengruppe einheitlich sein
  • den Zielen einer effizienten Elektrizitätsverwendung Rechnung tragen
  • Individuell in Rechnung gestellte Kosten ausschliessen
  • bei Spannungsebenen unter 1 kV für Endverbraucher in ganzjährig genutzten

Liegenschaften ohne Leistungsmessung: mindestens zu 70 Prozent als nicht degressiver Arbeitstarif ausgestaltet sein (Rp./kWh)

Was sind Netznutzungsentgelte?

Das Netznutzungsentgelt ist die Entschädigung an den Netzeigentümer, welche für die Benutzung des Netzes bezahlt wird. Die Energielieferung ist darin nicht enthalten. Das Netznutzungsentgelt darf die anrechenbaren Kosten sowie die Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen nicht übersteigen.

Sind bei einem Wechsel in den freien Markt technische Änderungen notwendig?

Damit die vom lokalen Netzbetreiber losgelösten Energielieferungen datentechnisch verarbeitet werden können, ist die Installation einer Lastgangmessung mit automatischer Datenübermittlung vorgeschrieben. Nur so kann die Netzstabilität aufrechterhalten werden. Die dadurch verursachten Anschaffungskosten sowie die wiederkehrenden Kosten trägt der Endverbraucher. Die Anschaffungskosten betragen bei den meisten Netzbetreibern einmalig ca. CHF 400 - 600.- und zusätzlich je Monat CHF 70.- für die Bereitstellung der Auslesedaten.

Was passiert, wenn ich den Marktzugang habe, aber mein Verbrauch im nächsten Jahr nur noch 99’000 kWh aufweist?

Sie behalten Ihren Zugang. Es gilt der Grundsatz „einmal frei, immer frei“ (gesetzliche Grundlagen: Artikel 11 Absatz 2 StromVV).

Wie ist die Höhe des Jahresverbrauchs zu bestimmen?

Massgeblich ist der Verbrauch während der letzten 12 Monate vor der letzten Ablesung (gesetzliche Grundlagen: Artikel 11 Absatz 1 StromVV).