Rechnung & Umzug
Wie oft erhalte ich vom EWN eine Rechnung?
Das EWN stellt quartalsweise Rechnung. Wenn bei Ihnen ein sogenannter Smart Meter eingebaut ist, wird der effektive Stromverbrauch verrechnet. Kunden mit älterem Zähler erhalten im März und im September die Teilrechnung / Akontorechnung. Bei dieser Abrechnung wird die Höhe des Betrags automatisch durch unser System anhand des Vorjahresverbrauchs berechnet. Im Juni und im Dezember stellen wir eine Verbrauchsrechnung. Diese basiert auf der Zählerablesung und weist somit den effektiven Stromverbrauch aus. Wir lesen jeweils Anfang Juni & Dezember alle Zähler in Nidwalden ab.
Wie kann ich mich für die E-Rechnung bzw. E-Bill anmelden?
Als Kundin oder Kunde können Sie sich in Ihrem E-Banking für die E-Bill anmelden. Sobald Sie sich angemeldet haben, erhalten wir eine entsprechende Meldung.
Wo sehe ich den Stromverbrauch auf der Teilrechnung?
Bei der Teilrechnung handelt es sich um eine Akontorechnung und nicht um eine Verbrauchsrechnung. Die Rechnung wird automatisch von unserem System anhand des Vorjahresverbrauchs berechnet.
Bedeutet «Akonto», dass ich den Strom im Voraus bezahle?
Nein, die zwei Akontorechnungen (März und September) und auch die Halbjahresabrechnungen (Dezember und Juni) werden jeweils zum Quartalsende fällig. Sie bezahlen somit Ihren Stromverbrauch der vergangenen Periode.
Kann ich die Höhe der Akontorechnungen frei wählen?
Die Akontorechnungen basieren auf Ihrem Rechnungsbetrag des Vorjahrs. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, die Höhe der Akontozahlungen individuell anzupassen.
Weshalb erhalte ich keine Teilrechnung?
Entweder haben Sie einen fernauslesbaren Stromzähler (Smart Meter, Funkzähler etc.) oder Ihre jährlichen Stromkosten sind tiefer als CHF 40.
Wieso erhalte ich eine Stromrechnung, obwohl ich meine Wohnung «inklusive Nebenkosten» gemietet habe?
Üblicherweise umfassen Nebenkosten die Aufwendungen für Heizung und Warmwasser sowie für den Strom in den allgemeinen Räumlichkeiten. Die individuellen Stromkosten in Ihrer Wohnung, Ihrer Garage oder Ihrem Kellerabteil werden jedoch den einzelnen Mieterinnen und Mieter direkt verrechnet.
Auf welche Arten kann ich meine Rechnung bezahlen?
Das EWN bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten an:
- Rechnung mit Einzahlungsschein
- Lastschriftverfahren (LSV)
- E-Bill (Anmeldung in Ihrem E-Banking)
Kann ich die Rechnung auch elektronisch statt auf dem Postweg erhalten?
Ja, über folgende Varianten:
- E-Bill (Anmeldung in Ihrem E-Banking)
- E-Mail-Rechnung (Anmeldung via Kundenportal)
Sämtliche Rechnungen können jederzeit auf dem EWN-Kundenportal eingesehen werden.
Ich ziehe um. Was muss ich tun?
Bitte melden Sie uns Ihren Umzug spätestens 10 Tage vor Wohnungsübergabe. Am einfachsten benutzen Sie dazu unser Umzugsformular auf dem EWN-Kundenportal. Damit verhindern Sie, dass Ihnen unnötige Energiekosten belastet werden.
Kundenportal
Ich ziehe um. Was muss ich tun?
Bitte melden Sie uns Ihren Umzug spätestens 10 Tage vor Wohnungsübergabe. Am einfachsten benutzen Sie dazu unser Umzugsformular auf dem EWN-Kundenportal. Damit verhindern Sie, dass Ihnen unnötige Energiekosten belastet werden.
Wie kann ich mich im Kundenportal registrieren?
Für die Registration im Kundenportal benötigen Sie lediglich die Referenz- und Rechnungsnummer von Ihrer Rechnung sowie eine gültige Email-Adresse.